Vorrede.
Der Zweck der in dieser Schrift enthaltenen
Abhandlungen ist im Titel derselben ausgesprochen, =
und ich habe nichts hinzuzufügen, als
den Wunsch, daß sie nicht unter die nutzlosen
gezählt werden mögen, und die Bitte: bei Beurtheilung =
derselben zu beruͤcksichtigen, daß sie
von einem Practiker geschrieben sind, der dem
Studium der Quellen und der Wissenschaft nur
wenige Stunden der Muße zu widmen vermag,
und in den Hülfsmitteln beschränkt ist.
Ich erlaube mir aber diese Gelegenheit zu
einer bescheidenen Bemerkung üͤber die in den
Schunck'schen Jahrbüchern der juristischen
Literatur, Band 9. Stück 3. enthaltene Recension =
meiner Schrift: die Lehre von den
Pertinenzen aus der Natur der
Sache und dem römischen Rechte, mit
Rücksicht auf das heutige Maschinenwesen ¬
entwickelt, Chemnitz 1827, zu benutzen. ¬
So dankbar ich das Zeugniß, daß diese
Schrift mit großem Fleiße und vieler Belesenheit