Contents : Reichs-Fama (Th. 17 (1735))

672  Fünff  und  drerßigstes  Capieel.
s..
seyn  befinden  /  und  also  gnädigst  admittiren;
Gestalt  wir  auchhierum  unterthänigst  ersuchen.
Jm  Fall  nun  wir  die  sonderbahre  grosse
Consolation  empfangen  werden  zu  erfahren  /  daß
besagtes  nach  aussersten  dieser  Stadt  Vermögen -
  zum  gnädigsten  Wohlgefallen  Ew.  Königl.
Majest.  eingerichtetes  Project  von  deroselben
gnädigst  agreiret  /  und  mit  obbedeuteter  Restitution -
  und  Relaxation  wir  und  gemeine  Stadt
erfreuet  werden  möchten  /  darum  dann  /  wie
imgleichen  um  beharrlicher  Zuwendung  Königl. -
  Hulde  und  Gnade  Ew.  Königl.  Majest.
wir  hiemit  nochmahl  unterthänigst  ansuchen  /
seind  wir  auf  die  erste  davon  alhie  einlangende
beglaubte  Nachricht  bereit  /  zu  Bezeigung  unterthänigsten -
  Respects,  Abstattung  schuldigst
gehorsanster  Dancksagung  und  Signirung  all
solch  gnadigst  approbitten  Praeliminar.  Tractats
so  fort  einige  Deputatos  aus  unserm  Mittel
nach  Gottorff  zu  senden;  massen  dieselve  darzu
sich  allerdings  fertig  halten  /  und  thun  in  solcher -
  getrösteten  Hoffnung  /  immittelst  Ew.  Königl. -
  Majest.  der  Heylwartigen  Bewahrung  des
allwaltenden  GOttes  /  uns  und  diese  gesamte
Stadt  anbey  zu  Huld  und  beharrlichen  Gnaden -
  Ew.  Königl.  Majestät  inbrunstig  und  de¬1 -

1571
vorist  empfehlen  und  verbleiben
Ew.  Königl.  Majestät
Geben  unter  unserm  Stadt-Signet
den  6.  Octobr.  Anno  1686.
Unterthänigste
Bürgermeistere  und  Rath
der  Stadt  Hamburg.
Dem
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer