Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (3)

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IX.  Erörterung.
Ueber  die  Frage:  Ob  den  Licent=Recepturen  in  dem  Fürstenthum =
  Calenberg,  wegen  des  rückständigen  Licents,
ein  gesetzliches,  mit  einem  besonderen  Vorzuge  verbundenes =
  Pfandrecht  an  den  sämmtlichen  Güter
desjenigen  zustehet,  der  den  Licent  zu  bezahlen  schuldig =
  war?
I.
Der  Licent  in  dem  Fuͤrstenthum  Calenberg  x)  ist  eine  neuere,
erst  gegen  das  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  eingeführte  Abgabe.
Vorx) =
  Die  Benennung:  Licent,  ist  für  die  in  Frage  seyende  Abgabe
sehr  uneigentlich,  denn  die  Erlaubniß,  Brod  oder  Fleisch  zu  essen,
wird  wohl  nicht  erkauft  oder  bezahlt.  Genau  genommen,  ist  der  Calenbergische -
  Licent  größtentheils  eine  Accise.
Accilus  ab  accidendo  dictus,  cum  mercibus  distractis  et
venditis  nonnullae  quasi  accidantur;  inde  Gallice:  Taille.
            
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