Volltext : Wirschinger, Heinrich: Darstellung der Entstehung, Ausbildung, und des jetzigen rechtlichen Zustandes der Patrimonial-Gerichtsbarkeit in Bayern

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Wo  der  Berechtigte  mittel-  oder  unmittelbar  betheiligt =
  ist,  verstehet  sich  von  selbst,  daß  dieser  nie  Richter ¬
  in  eigener  Sache  seyn,  oder  werden  könne;  —  das
Recht  kann  und  darf  nicht  zum  Unrechte  werden*)
§.  90b.
Fortsetzung.
Ueber  den  Satz,  daß  die  gutsherrlichen  Gerichte ¬
  in  Sachen,  wo  der  Gutsherr  selbst  betheiligt ¬
  ist,  nicht  kompetent  seyn  können,
sind  jedoch  einige  Bemerkungen  zu  machen,
und  zwar:
A.  In  Beziehung  auf  Hypothekensachen.
Das  Edikt  über  die  gutsherrlichen  Rechte  und
gutsherrliche  Gerichtsbarkeit  bestimmt  in  §.  80,  daß
die  in  den  §.  74,  79  (§.  79  enthält  die  Führung  der
Hypothekenbücher)  benannten  Handlungen  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit  auf  Seite  des  Patrimonialgerichtes  weder ¬
  über  die  Person,  noch  über  die  Güter  des  Gutsherrn =
  ausgeübt  werden  können;  und  es  scheint  daher,
daß  ein  gutsherrliches  Gericht  unfähig  sey,  als  Hypothekenamt ¬
  in  Sachen  zu  handeln,  bei  welchen  der
Gutsherr  selbst  betheiligt  ist.
Nach  einem  allerhöchsten  Justizministerialrescripte
vom  14.  März  1824,  welches  in  der  Zeitschrift  von
solche  Hinweisung  für  alle  Beziehungen  und  alle  Fälle  genüge, ¬
  und  ob  hiedurch  nicht  etwa  die  Staatsregierung  unlieb ¬
  in  Verwickelungen  gebracht  werden  könne.
Daß  sich  die  gutsherrliche  Gerichtsbarkeit  auch  über  Zehentrechte, ¬
  welche  auf  den  zum  Gerichtsbezirke  gehörigen
Grundstücken  haften,  erstrecke,  wurde  in  der  allegirten  Zeitschrift ¬
  II.  Bd.  I.  Heft  p.  100  nr.  18  dargethan.
VI.  Beil.  §.  62.  Die  erwähnten  Staatsraths-Beschlüsse ¬
  nr.  92,  93,  34  erläutern  zu  diesem  §.,  „daß  die
Gerichtsbarkeits=Ausübung  sich  nicht  auf  Gantprozesse
erstrecke,  wo  der  Berechtigte  persönlich,  oder
bei  Stiftungen  nicht  darauf,  wo  er  aus  Curatel=Rücksichten ¬
  interessirt  ist".
            
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