Metadaten : Reichs-Fama (Th. 22 (1737))

Erstes  Capitel.
5.7.
106
keineswegs  aber/  unter  dergleichen  Praetext  die
Fuhrleute  und  Güther  anhalten  /  vielweniger
die  Waaren  abwerffen  oder  visitiren:  Dahingegen -
  aber  alle  /  sowohl  in=  als  ausländische -
  Kauff=  und  Handels=Leute  /  hiemit  ernstlich -
  gewarnet  seyn  sollen/  keine  Maut-bare
Waaren  /  sie  haben  Namen  /  wie  sie  wollen  /
zu  Umgehung  derer  ordentlichen  Zölle  /  mit
der  Post/  sondern  dergestalt  fortzuschicken  und
zu  spediren  /  damit  weder  uns  noch  Jemand
anders  /  dadurch  an  seinen  competirenden
Rechten  und  Gebuͤhrnuß  /  einiges  Praejuditz,
oder  Schaden  zugefuget  werden  moͤge.
XIII.
Letzlich:  Ordnen  und  wollen  Wir  /  daß
daß  alle  diejenige  Verordnung=  und  Veranstaltungen -
  /  so  wir  sowohl  in  denen  vorigen
als  jetzigem  Reichs=Krieg  /  des  Commercien= -
  und  Contraband-Wesens  halber  /  in
das  Reich  /  und  unsere  Oesterreichische  Erb=Lande -
  /  abgehen  und  verfügen  lassen;  item;
was  etwann  von  denen  Creyß-Ausschreib¬Aemteren -
  /  oder  anderen  Füͤrsten  und  Ständen -
  /  vor  Publicirung  dieses  unseres  allgemeinen -
  Commercien-Edicts/  provisionaliter
statuiret  und  verordnet  worden  /  in  so  ferne  sie
diesem  unserem  Commercien  -Reglement
gäntzlich  oder  zum  Theil  zuwider  /  oder  davon
abstimmig  seyn  solten  /  hiemit  gäntzlich  cassiret -
  /  abrogiret  und  aufgehoben  /  hingegen  die
gegenwärtige  Ordnung  bloß  und  allein  /  Zeit
wäh=Max-Planck-Institut -
  fü
            
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