Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 34, Abt. 2)

28.  Buch.  1.  Tit.  §.  1415.
394
),  und  von  Wem?  der  Papyrus
die  res  chartaria
verfertiget  sey.  Dieses  geschahe  auf  einem  der  Rolle
vorgeklebten  Zettel,  der,  weil  er  mit  Leim  (a)  angeklebt ¬
  ward,  Protocollum  (hov)  ein  vorge3). ¬
  Weil
klebtes,  oder  vorgeleimtes  Blatt,  hieß
dieses  aber  nur  der  Umschlag  von  der  Rolle  war,  und
daher  als  solcher  oft  beschmutzt  seyn  mußte;  so  schnitt  man
dieses  Blatt  gewöhnlich  weg,  und  schrieb  auf  das  übrige
reine  Papier  der  Rolle.  Da  jedoch  die  Signatur  des
comes  sacrarum  largitionum,  und  das,  was  das  Protocoll ¬
  enthielt,  besonders  die  Angabe  der  Zeit,  wenn
das  Papier  verfertiget  worden,  dazu  dienen  konnte,  eine
Zeit
falsche  Urkunde  zu  entdecken,  wenn  nämlich  diese
nicht  mit  der  Zeit  des  Comes  largitionum  harmonirte;
so  verordnete  Justinian  in  der  Novelle  XLIV.
welche  jedoch  nur  auf  Constantinopel  beschränkt  war,
daß  das-Protocoll  nicht  mehr  abgeschnitten,  sondern  an
dem  Papier,  an  welches  es  geklebt  ist,  gelassen  werden
solle,  und  daß  daher  die  Notarien  zu  Verfertigung  ihrer
Urkunden  sich  keines  andern  Papiers  bedienen  sollten,
als  welches  noch  das  protocollum  hätte  *4).  Die  in
neuern  Zeiten  von  dem  Abt  Gätano  Marini  45)  her42) -
  S.  PANCIROLI  Commentar.  in  notitiam  Imperii  Oriental. ¬
  Cap.  75.  sqq.  pag.  125.  sqq.
45)  S.  Geschichte  des  Worts  Protocollum,  in  H.  Ritter  Hugo
civilist.  Magazin  6.  Bandes  2.  Heft.  Nr.  VII.  S.  154.  ff.
Jedoch  nannten  die  Alten  auch  das  erste  Blatt  ihrer  Bücher, ¬
  welches  den  Namen  des  Verfassers,  Ort  und  Zeit
enthielt,  also  das  Titelblatt,  Protocollum.  S.  BRisSONIUS -
  de  Verbor.  Signif.  voc.  Protocollum.
S.  Jac.  CUJACH  Exposit.  Nov.  XLIV.
44)
45)  J.  Papiri  diplomatici  raccolti.  Roma  1805.  f.  Nro.  LXXIV.
            
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