Inhaltsverzeichnis : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 39/40, Theil 3)

De  aqua  et  aquae  pluviae  arcendae.
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raliter  fluere  gleichstehend:  der  in  erlaubter  Weise  an
die  Stelle  der  natura  getretene  künstliche  Zustand  ist
gewissermaßen  eine  altera  natura,  die  ebenso  respectirt
werden  muß  wie  die  wirkliche  natura.  Ein  solcher
Rechtsgrund  ist  unzweifelhaft  das  Bestehen  einer  Servitut, ¬
  kraft  deren  der  superior  zum  aquam  immittere,
der  inferior  zum  aquam  excludere  berechtigt  ist.  Gerade ¬
  die  Servitut  ist  aber  in  den  Quellen  kaum  er51) ¬

wähnt  );  als  die  beiden  zur  Abänderung  des  naturaliter ¬
  fluere  berechtigenden  Gründe  erscheinen  vorwiegend ¬
  leges  agrorum  und  die  ihre  Stelle  vertretende
vetustas.  Darum  sagt  Paulus  in  l.  2.  pr.  h.  t.  in
summa  tria  sunt,  per  quae  inferior  locus  superiori
servit,  lex,  natura  loci,  vetustas,  quae  semper  pro
lege  habetur,  und  wie  hier  Paulus  das  durch  lex  oder
vetustas  begründete  über  das  Maß  des  durch  die  natura ¬
  loci  Gegebenen  hinausgehende  servire  des  inferior ¬
  hervorhebt,  so  betont  Ulpian  in  der  1  4.  §.  ult:
das  auf  lex  oder  vetustas  beruhende  Recht  des  inferior ¬
  sich  gegen  das  von  Natur  ihm  zufließende  Wasser
durch  Anlagen  zu  schützen:  es  kann  dem  inferior  infolge
von  leges  agrorum  erlaubt  sein,  auf  dem  Grundstück
des  superior  aggeres  vel  fossas  habere  und  erst  in
Ermangelung  solcher  leges  ist  agri  natura  servanda,
nach  welcher  semper  inferior  superiori  servit,  nut
daß  auch  vetustas  vicem  legis  tenet.  Eine  solche  zu
Gunsten  des  Berechtigten  bestehende  das  naturaliter
fluere  zum  Nachtheil  des  Nachbars  abändernde  Anlage
ist  für  den  superior  ein  Graben,  durch  welchen  er  das
51)
Zweifellos  nur  in  1:  2.  §.  10.  h.  t.  Dte  fossa  iure
facta  in  1.  2.  §.  7.  muß  nicht  nothwendig  eine  kraft
Servitutrechts  bestehende  sein.
            
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