Object : Deutsche Juristen-Zeitung (Jg. 24 (1919))

10.1.5. Die Gerichtsverfassung im neuen Deutschland

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24. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1919 Heft 5/6.

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Bei der Staatsanwaltschaft war der Per-
sonenwechsel im Gegensatz zum voraufgegangenen
Jahre sehr gering. Von den Oberstaatsanwaltsstellen
ist keine zur Erledigung gekommen. Von den Ersten
Staatsanwaltsstellen sind 6, 3 durch Pensionie-
rung, 2 durch Tod und 1 durch Versetzung, frei-
geworden. Besetzt sind nur 2 Stellen, beide mit
Staatsanwaltschaftsräten, von denen je 1 ein Dienst-
alter aus 1900 und 1901 hatte. Die Zahl der er-
ledigten Staatsanwaltsstellen hat sich dadurch
erhöht, daß im Haushalt für 1918 11 neue Stellen
bewilligt sind. Im übrigen sind, abgesehen von 15
durch Versetzung erledigten, 13 (im Vorjahr 21)
Stellen freigeworden, darunter 2 durch Beförderung
zum Ersten StA., 1 durch Ernennung zum Vortr. Rat
im RWA., 1 durch Ernennung zum Gefängnisdirektor,
1 durch Pensionierung, 1 durch Entlassung auf
Nachsuchen, 7 durch Tod, darunter 3 im Kriege.
Neu ernannt sind zu Staatsanwälten 26 (im Vorjahr 20)
GAss. Erledigt waren beim Abschlüsse der Listen
8 Stellen.
Gerichtsassessoren führt der Kalender 3690
auf, während nach dem vorigen Jahrgang 3895,
nach unseren Feststellungen am 1. Okt. 1917 3901
vorhanden waren. Es ergibt sich also für die
10 Monate der Berichtszeit eine Abnahme um 211.
Aus den Veröffentlichungen im „JMin.Bl.“ ist nur
ein Abgang von 187 GAss. nachweisbar. Der Unter-
schied dürfte auf die Unsicherheit der früheren
Listenführung, zu schieben sein. Der Rückgang ist
hauptsächlich veranlaßt durch die Todesfälle im
Kriege, deren 73 gezählt werden, und durch das
zahlreiche Ausscheiden von GAss., die sich einem
anderen Berufe zuwenden. Es ist 121 Ass. die
nachgesuchte Entlassung bewilligt gegen 83 und 48
in den beiden Vorjahren. Der Ue her tritt zur Rechts-
anwaltschaft hielt sich andauernd in engen Grenzen;
er umfaßte 39 GAss. gegen 42 im Vorjahre. Aller-
dings sind auch 25 GAss., die bereits ausgeschieden
waren, als Rechtsanwälte eingetragen worden. 3 GAss.
sind zu Notaren ernannt, 31 sind zu anderen Be-
hörden übergetreten (darunter 8 zur Staatseisenbahn-
verwaltg. und je 7 zur kirchlichen Verwaltung und
zur Verwaltung der direkten Steuern), 10 sind in
der Heimat gestorben. 1 Rechtsanwalt ist als GAss.
in den Justizdienst wieder aufgenommen. Im Justiz-
dienst angestellt sind 79 (im Vorjahr 83) GAss., dar-
unter 6 als LR., 47 als AR. und 26 als StA. Dem
Dienstalter nach waren von den Angestellten 1 aus
1905, 5 aus 1906, 8 aus 1907, 12 aus 1908, 14 aus
1909, 10 aus 1910, 13 aus 1911, 6 aus 1912, 5 aus
1913, 4 aus 1914 und 1 aus 1916. Die Hälfte (40)
gehörte also den Jahrgängen 1905 bis 1909 an.
Wie sich die Dienstaltersverhältnisse der GAss. ge-
staut haben, ist daraus zu ersehen, daß am 1. Aug.
1736, also 47 °/n, ein Dienstalter von mehr als 5 Jahren
hatten. Bei 536 (i. J. 1917 384, i. J. 1916 199,
i. J. 1915 91) betrug das Dienstalter mehr als 8 Jahre,
bei 127 (62, 29 und 15) mehr als 10 Jahre. 2 Ge-
richtsass. hatten sogar ein Dienstalter von mehr als
15 Jahren, der älteste ein solches vom 23 Mai 1901.
Was aus all den bejahrten GAss. werden soll, ist
völlig unklar. Selbst wenn die 522 freien Richter-
stellen in nächster Zeit besetzt "werden sollten, was
nicht anzunehmen ist, würde nur ein kleiner Teil
der älteren GAss. angestellt werden. Wir sehen
hierbei ganz ab von den gegenwärtigen für die
Richterlaufbahn nichts weniger als günstigen poli-

tischen Verhältnissen und von den Reformideen, die
auf eine Vereinfachung der Rechtspflege und Ver-
minderung der Richterzahl hirzielen. Zu berück-
sichtigen ist auch die durch den Niedergang des
Wirtschaftslebens verminderte Möglichkeit, in Handel
und Industrie, auch in der Rechtsanwaltschaft Unter-
kunft zu finden. Andererseits wird allerdings viel-
leicht die Verstaatlichung vieler Betriebe und die
Umgestaltung der Steuerorgane auf den Beamten-
bedarf einen fördernden Einfluß ausüben.
Ebenso ungünstig liegen die Aussichten für die
Referendare, deren Zahl trotz der großen Kriegs-
verluste (in der Berichtszeit wieder 144) immer noch
sehr groß ist und vielleicht in nächster Zeit nach der
Rückkehr der Kriegsteilnehmer zu ihren Studien wieder
steigen wird. Es waren am 1. Aug. v.J. 5492 Referendare
vorhanden gegen 5699 i. J. 1917, 5901 i. J. 1916 und
7701 i. J. 1910. Es hat also im letzten Jahre ein
Rückgang um 207 stattgefunden. Gegenüber der
Höchstzahl des Jahres 1910 hat sich der Bestand
um 2209 vermindert, er überschreitet aber noch
wesentlich den Bedarf selbst normaler Zeiten.
Die Zahl der Rechtsanwälte (einschl. der
nicht zahlreichen Nurnotare) betrug in Preußen, ab-
gesehen von den zum OLG.Bezirk Jena gehörenden
Gerichten, am 1. Aug. 1918 7419 gegen 7511 i. J.
1917, 7651 i. J. 1916, 7753 i. J. 1915, 7965 i. J. 1914
und 7157 i. J. 1912 Der Rückgang war im Berichts-
jahre also mit 92 (oder auf 12 Monate berechnet 110)
nicht so groß wie im Vorjahre, in dem er 140 be-
tragen hatte. Seit 1914 hat ein Rückgang um 546
oder noch nicht 7% stattgefunden. 146 RA. sind
in der Berichtszeit eingetragen und 108 haben sich
löschen lassen. Im Kriege gefallen sind 42, sonst
gestorben. 73 Anwälte. An dem Rückgänge des
letzten Jahres sind alle OLG.Bezirke beteiligt mit
Ausnahme von Königsberg, wo die Zahl um 1 ge-
stiegen ist. Am größten war die Abnahme im
Bez. Breslau mit 15 und im Kammergerichtsbezirk
mit 16. Die Zahl der Notare ist auch jetzt wieder
gesunken. 47 Notare sind gestorben und 19 aus-
geschieden, wogegen 33 ernannt sind, so daß ein Rück-
gang um 33 (im Vorjahre um 72) stattgefunden hat.

Die Gerichtsverfassung im neuen Deutseh-
„4 r,land.
V om Geh. J ustizrat, Amtsgerichtsrat ErwinVolkmar, Berlin.
Aeußerste Sparsamkeit in allen staatlichen Aus-
gaben wird die Zukunft auf lange Zeit hinaus ge-
bieterisch von uns verlangen. Für die Rechtspflege
wird dies die Notwendigkeit weitgehender Verein-
fachung unserer Gerichtsverfassung zur Folge haben
und dabei der Grundsatz schrankenlos durchgeführt
werden müssen, daß das, was ein Richter sach-
gemäß leisten kann, nicht einem Richterkollegium
zu übertragen ist. ('Relativitätsprinzip.) Schon
mehrere Monate, bevor das neue Deutschland ge-
boren wurde, ist darauf hingewiesen worden,1)
daß wir uns nach dem Kriege den Luxus zweier
erster Instanzen nicht mehr leisten können, und es
dann, wie früher in Preußen,, nur ein Gericht erster
Instanz geben wird. Konnte man damals darüber
noch Zweifel hegen, so wird man jetzt unbe-
denklich zuAimmen müssen. Muß aber als 1. Instanz
entweder das AG. oder das LG. ausscheiden, so
1) Geh. JR. Rausnitz in der JW. 1918 S. 200.

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