Volltext : Pütter, Johann Stephan: Ueber Mißheirathen teutscher Fürsten und Grafen

XIX.

50  I.  Historische  Entwickelung
der  Geschichtschreiber  den  Feudisten  dabey  vor
Augen  gehabt  hat.  Desto  mehr  bestärkt  sich  dadurch, =
  daß  die  Sache  selbst  nicht  in  Jtaliänischer
sondern  Teutscher  Sitte  ihren  ursprünglichen
Grund  gehabt  hat.
In  der  zweyten  Hälfte  des  XIV  Jahrhunderts ¬
  fieng  es  zuerst  an  in  Gang  zu  kommen,  daß
durch  kaiserliche  Gnadenbriefe  nicht  nur  Grafen
zu  Herzogen  erklärt  wurden,  wie  z.  B.  schon  der
Kaiser  Ludewig  von  Baiern  dem  Grafen  von
Geldern,  und  seitdem  Carl  der  IV.  den  Grafen
von  Lüxenburg  und  anderen  die  herzogliche  Würde =
  ertheilt  hatte;  (womit  doch  eigentlich  keine
Erhebung  aus  einem  niedern  in  einen  höhern
Gebuhrtsstand,  sondern  nur  eine  höhere  Stuffe
in  dem  vorhin  schon  gehabten  hohen  Adel  verbunden =
  war.)  Sondern  nun  kamen  auch  die  im  engern ¬
  Verstande  so  genannten  Standeserhöhungen =
  auf,  wodurch  Personen,  die  in  niedrigerm
Stande  gebohren  waren,  in  einen  höhern  Gebuhrtsstand, =
  als  namentlich  aus  dem  niedern
—
Adel  in  den  hohen  Adel  erhoben  wurden.
Sobald  man  glaubte,  daß  die  kaiserliche  Machtvollkommenheit =
  auch  dahin  ausgedehnt  werden
könnte,  so  war  wohl  zu  erwarten,  daß  man  insonderheit =
  für  gräfliche  oder  fürstliche  Gemahlinnen ¬
  von  geringerer  Herkunft  und  für  deren  Kinder, ¬
  die  sonst  der  ärgern  Hand  folgten,  davon
Gebrauch  machen  würde,  um  ihnen  alle  Rechte ¬
  der  Ebenbürtigkeit  zu  verschaffen.  Das -

erste  Beyspiel,  das  von  dieser  Art  mir  noch  vorgekommen ¬
  ist,  findet  sich  in  einer  Urkunde  des
K.  Wenzels  vom  Jahre  1393.  —  Besage  derselben =

            
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