XIX.
50 I. Historische Entwickelung
der Geschichtschreiber den Feudisten dabey vor
Augen gehabt hat. Desto mehr bestärkt sich dadurch, =
daß die Sache selbst nicht in Jtaliänischer
sondern Teutscher Sitte ihren ursprünglichen
Grund gehabt hat.
In der zweyten Hälfte des XIV Jahrhunderts ¬
fieng es zuerst an in Gang zu kommen, daß
durch kaiserliche Gnadenbriefe nicht nur Grafen
zu Herzogen erklärt wurden, wie z. B. schon der
Kaiser Ludewig von Baiern dem Grafen von
Geldern, und seitdem Carl der IV. den Grafen
von Lüxenburg und anderen die herzogliche Würde =
ertheilt hatte; (womit doch eigentlich keine
Erhebung aus einem niedern in einen höhern
Gebuhrtsstand, sondern nur eine höhere Stuffe
in dem vorhin schon gehabten hohen Adel verbunden =
war.) Sondern nun kamen auch die im engern ¬
Verstande so genannten Standeserhöhungen =
auf, wodurch Personen, die in niedrigerm
Stande gebohren waren, in einen höhern Gebuhrtsstand, =
als namentlich aus dem niedern
—
Adel in den hohen Adel erhoben wurden.
Sobald man glaubte, daß die kaiserliche Machtvollkommenheit =
auch dahin ausgedehnt werden
könnte, so war wohl zu erwarten, daß man insonderheit =
für gräfliche oder fürstliche Gemahlinnen ¬
von geringerer Herkunft und für deren Kinder, ¬
die sonst der ärgern Hand folgten, davon
Gebrauch machen würde, um ihnen alle Rechte ¬
der Ebenbürtigkeit zu verschaffen. Das -
erste Beyspiel, das von dieser Art mir noch vorgekommen ¬
ist, findet sich in einer Urkunde des
K. Wenzels vom Jahre 1393. — Besage derselben =