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Wie es aber mit dem Außschlag vberfaltige -
Relation Ew. Kay. May. Commissarien
in Religonssachen zuhalten, achten gleichwol
vnsere genedigste Herren darfür, dieweil sich
solche Sachen taͤglich heuffen, es solte die hohe -
Notturfft sein, daß diß Werck auff künfftiger -
Reichs Versamblung proponiert, vnnd
mit gemeinem Rath der Staͤnd, die Mittel
hierzu verordnet wurden, dabey sich die Stand
beeder Religion gebührender, vund dem Religion -
Friden gemesser Gleichheit zugetrösten,
vnd kein Theil, sich deß Widerwertigen zubefahren -
hetten.
Daß dann Ewer Kays. Mayest. den Churfürsten -
zu Sachsen vnsern genedigsten Herren
der Statt Erdfurt Beschwerden halben, nach
Ersehung der Acten in kurtzen beantworten
wöllen, dessen werden Jhr Chur Fürstl. Gnaden -
verhoffenlich erwarten, Wir bitten aber
nochmahlen Allerunterthänigst, Ewer Kay.
May. wöllen die Acten, sonderlich deren zu
Erdfurt Supplication, de Dato 17. Feb.
An. 90. mit fleiß erwegen lassen, vnd dieweil
auß denselben zubefinden, daß mit den Mandaten -
etwas weit gangen, es dahin richten,
damit die Sachen an Orth, da sie anhengig
verbleibt, die Mandata eingestelt, vund ermelte -
Statt wider die Gebuͤhr nicht gestrafft
werde.
Ewer
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin