Inhaltsverzeichnis : Brüning, Heinrich: Correferat des ... Brüning über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Vererbung der Landgüter in der Provinz Westfalen

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pflegt;  die  Producten=Preise  in  Folge  dessen  auf  einen  unerhört
niedrigen  Preis  herabsanken,  daß  der  Verkauf  einer  Schenkung  nicht
unähnlich  sah;  wo  Capital  und  Credit  dem  Grundbesitzer  in  Folge  des
alten  Systems  gänzlich  fehlten;  wo  die  Schulden  und  großen  Lasten,
die  aus  diesem  System  originirten,  wegen  der  niedrigen  ProductenPreise ¬
  nicht  bezahlt  werden  konnten.  Ferner  fallen  die  Veräußerungen
vorzugsweise  in  eine  spätere  Zeit,  wo  die  Grundstücke  zu  niedrigen
Preisen  feil,  die  Pachtungen  aber  gesucht  waren  und  gut  bezahlt
wurden.  Obgleich  nun  in  neuester  Zeit  die  Kaufpreise  noch  eine  ziemliche ¬
  Höhe  behaupten,  die  Pachtpreise  in  Folge  der  Getreide¬  ec.
Zufuhren  aus  fremden  Ländern  und  Welttheilen  aber  zu  weichen
anfangen  und  deshalb  die  Kauflust  abgenommen  hat,  weil  der  zu
erwartende  Gewinn  zweifelhaft  und  nicht  mehr  verlockend  ist,  so  kann
dieses  auch  wieder  anders  werden,  wenn  dazu  auch  vorläufig  wenig
Aussicht  ist.  Jedenfalls  beweisen  aber  die  vorhin  erwähnten  Fälle  hinsichtlich ¬
  des  Wachsens  des  Großgrundbesitzes,  daß  diesem  gegenüber
Remedur  eintreten  muß;  um  so  mehr,  als  ein  Mitglied  der  Fürstenbank ¬
  bemerkt  hat,  wie  für  ihn  neuerdings  1000  Morgen  käuflich  geworden, ¬
  die  er  aber  habe  nicht  nehmen  wollen!  Vielleicht  ist  kein
Geschäft  zu  Stande  gekommen,  weil  der  Preis  nicht  conveniren  mochte.
Die  Abzweigung  einzelner  Parzellen,  die  oft  genug  dadurch
zu  höherem  Ertrage  gebracht  werden,  kann  nach  dem  oben  Gesagten
nicht  schädlich  sein,  insofern  sie  sich  in  den  gehörigen  Schranken  hält,
und  die  hat  sie  seither  nicht  überschritten.  Der  Uebergang  eines
Gutes  in  eine  andere  Hand,  wenn  der  neue  Wirth  selbst  wirthschaftet,
kann  aus  manchen  nahe  liegenden  Gründen  in  manchen  Fällen  auch
nicht  erwünscht  sein,  aber  für  das  Allgemeine  ist  er  in  diesem  Falle
selten  von  Nachtheil;  jedenfalls  entsteht  daraus  keine  allgemeine  Calamität, ¬
  wie  aus  der  zu  großen  Anhäufung  in  Einer  Hand  und  der  daraus
hervorgehenden  Bildung  eines  dem  Socialismus  verfallenden,  verhungernden ¬
  Proletariats.  Die  Verhinderung,  daß  der  Großgrundbesitz
Alles  an  sich  ziehe,  und  wenn  es  geschehen,  die  Maßregel,  daß  es
wieder  herauszugeben,  ist  übrigens  auch  nichts  Unerhörtes.  In  den
Ostprovinzen  haben  die  Großgrundbesitzer  oft  genug  die  eingezogenen
Stellen  wieder  frei  geben  müssen.  In  England  wird  jetzt  dafür  agitirt,
der  Sturz  des  Ministeriums  Beaconsfield  scheint  in  der  Opposition
dagegen  seinen  hauptsächlichsten  Grund  gehabt  zu  haben.  Und  eine
Correspondenz  aus  Dänemark  vom  12.  Februar  d.  J.  berichtet:
„Bis  Ende  1879  sind  in  Dänemark  in  Gemäßheit  mit  dem  einschlägigen
Gesetze  von  1861  von  den  adeligen  Stammgütern  6923  Pachthöfe
            
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