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pflegt; die Producten=Preise in Folge dessen auf einen unerhört
niedrigen Preis herabsanken, daß der Verkauf einer Schenkung nicht
unähnlich sah; wo Capital und Credit dem Grundbesitzer in Folge des
alten Systems gänzlich fehlten; wo die Schulden und großen Lasten,
die aus diesem System originirten, wegen der niedrigen ProductenPreise ¬
nicht bezahlt werden konnten. Ferner fallen die Veräußerungen
vorzugsweise in eine spätere Zeit, wo die Grundstücke zu niedrigen
Preisen feil, die Pachtungen aber gesucht waren und gut bezahlt
wurden. Obgleich nun in neuester Zeit die Kaufpreise noch eine ziemliche ¬
Höhe behaupten, die Pachtpreise in Folge der Getreide¬ ec.
Zufuhren aus fremden Ländern und Welttheilen aber zu weichen
anfangen und deshalb die Kauflust abgenommen hat, weil der zu
erwartende Gewinn zweifelhaft und nicht mehr verlockend ist, so kann
dieses auch wieder anders werden, wenn dazu auch vorläufig wenig
Aussicht ist. Jedenfalls beweisen aber die vorhin erwähnten Fälle hinsichtlich ¬
des Wachsens des Großgrundbesitzes, daß diesem gegenüber
Remedur eintreten muß; um so mehr, als ein Mitglied der Fürstenbank ¬
bemerkt hat, wie für ihn neuerdings 1000 Morgen käuflich geworden, ¬
die er aber habe nicht nehmen wollen! Vielleicht ist kein
Geschäft zu Stande gekommen, weil der Preis nicht conveniren mochte.
Die Abzweigung einzelner Parzellen, die oft genug dadurch
zu höherem Ertrage gebracht werden, kann nach dem oben Gesagten
nicht schädlich sein, insofern sie sich in den gehörigen Schranken hält,
und die hat sie seither nicht überschritten. Der Uebergang eines
Gutes in eine andere Hand, wenn der neue Wirth selbst wirthschaftet,
kann aus manchen nahe liegenden Gründen in manchen Fällen auch
nicht erwünscht sein, aber für das Allgemeine ist er in diesem Falle
selten von Nachtheil; jedenfalls entsteht daraus keine allgemeine Calamität, ¬
wie aus der zu großen Anhäufung in Einer Hand und der daraus
hervorgehenden Bildung eines dem Socialismus verfallenden, verhungernden ¬
Proletariats. Die Verhinderung, daß der Großgrundbesitz
Alles an sich ziehe, und wenn es geschehen, die Maßregel, daß es
wieder herauszugeben, ist übrigens auch nichts Unerhörtes. In den
Ostprovinzen haben die Großgrundbesitzer oft genug die eingezogenen
Stellen wieder frei geben müssen. In England wird jetzt dafür agitirt,
der Sturz des Ministeriums Beaconsfield scheint in der Opposition
dagegen seinen hauptsächlichsten Grund gehabt zu haben. Und eine
Correspondenz aus Dänemark vom 12. Februar d. J. berichtet:
„Bis Ende 1879 sind in Dänemark in Gemäßheit mit dem einschlägigen
Gesetze von 1861 von den adeligen Stammgütern 6923 Pachthöfe