Volltext : Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 22 (1833))

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Miscellen.
sches  Recht  erschienenen  Schrift:  (Sietze  Grundbegriff -
  einer  preuss.  Staats-  und  Rechtsgeschichte  XLII
u.  702  S.)  entlehnen  wir  folgende  Stellen,  welche
die  in  ihrer  Art  einzige  Richtung  des  rechtswissenschaftlichen -
  Studiums  einer  gewissen  Partei  in  Preussen -
  hinlänglich  charakterisiren:
„Preussen  ist  eine  Riesenharfe,  ausgespannt  im
Garten  Gottes,  um  den  Weltchoral  zu  leiten.“
„Das  ganze  göttliche  Gesetz,  nämlich  das  schon
offenbarte  und  das  in  alle  Ewigkeit  zu  offenbarende
hat  nur  erfüllt  der  Gottmensch.  Das  offenbarte
allein  erfüllt  auch  Jeder,  in  dem  Christus  durch  die
Erkenntnifs  wirkt,  welcher  der  Mensch  nicht  widerstrebt. -
  Das  noch  nicht  offenbarte  Gesetz  erfüllt
kein  einzelner  Mensch  und  diess  ist  die  Schuld,  welche -
  jedem  Menschen  um  Christi  willen  vergeben
werden  muss:  denn  es  ist  nur  der  Mangel  der  Liebe,
der  uns  das  Gesetz  noch  verdeckt.  —  Die  fortgehende -
  Offenbarung  des  Gesetzes  bildet  dann  die  Perioden -
  der  Geschichte,  und  der  Staat,  welcher  nur
durch  diese  Erfüllung  des  ganzen  Gesetzes  fortschreiten -
  muss,  ist  Preufsen.  Wiewohl  auch  hier  jedes
einzelne  Individuum  noch  das  Gesetz  unerfüllt  lässt,
welches  nicht  offenbart  ist,  so  bleibt  dieser  Mangel
nur  innerlich;  er  erscheint  nicht  in  der  äufsern,  für
den  Staat  wirksamen  Handlung,  sondern  nur  in  dem
subjectiven  Gedanken,  und  wird  hier  durch  den
Staat  vernichtet.  Desshalb  ist  Preufsen  die  Offenbarung -
  der  göttlichen  Liebe,  als  Vergebung  der  Schuld.
Die  Handlung  wider  das  offenbarte  Gesetz  ist
die  offenbare  Sünde  oder  das  Verbrechen.  Diese  Erkenntniss -

0.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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