Metadata : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 1, H. 1 = Jg. 1817, Jan. - März (1817))

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5)  Die  Uebertreter  sollen  außer  den  Verlust  des  unerlaubten -
  Mieths=Zinses  mit  einer  Gelobuße,  und
wenn  sie  selbst  oder  ihre  Angehörigen  die  Bewohner
sind,  in  gleichem  Verhältnisse  gestraft  werden.
III.
Literatur.
Ueber  das  Zunftwesen  und  die  Folgen  seiner  Aufhebung, -
  eine  von  der  Königl.  Societät  der  Wissenschaften -
  zu  Göttingen  gekrönte  Preisschaft,  vom
Dr.  Karl  Heinrich  Rau.  Zweite  mit  vielen
Zusätzen  veemehrter  Abdruck.  Leipzig  1816.  178  S.
gr.  8.  (20  gGr.)
Der  Verfasser  untersucht  gründlich  und  unparteisch,
die  Wirkungen  der  Zünfte  und  der  Gewerbefreiheit  und
stellt  die  Vortheile  einer  verbesserten  Zunft=Verfassung,  nach
Rez.  Ansicht  so  durchaus  überzeugend,  dar,  als  die  Nachtheile -
  der  Gewerbefreit.  Rez.  wünschte  dieser  gehaltvollen -
  Abhandlung  ungetheilte  Aufmerksamkeit.  Die  Hall,
allg.  Litt.  Zeit.  (Ergänzungs=Blätter  Nr.  86.)  bemerkt
in  der  umständlichen  Beurtheilung  dieser  Schrift:  „der
„Verfasser  erklärt  sich,  wie  billig,  für  eine  geläuterte
„Zunft=Verfassung,  welche  von  einigen  Regierungen,  wel=„che -
  sich  durch  Neuerungssucht  hatten  verleiten  lassen,
„(z.  B.  Frankreich  und  Baden)  wieder  zurückgerufen  und
„von  allen  denkenden  Schriftstellern  des  Fachs  vertheidigt
„wird,  von  Niemanden  aber  wohl  kräftiger  und  gedräng=„ter,als -
  von  dem  Preußischen  Regierungs=Rathe  Sack,
„m.  s.  der  deutsche  Bung  nach  seinem  ganzen
„Umfange.  Züllichen  1816.  S.  45).
Max-Planck-Institut  für
            
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