Volltext : Lassaulx, Franz G. von: Ueber die unterscheidenden Charactere des Code Napoleon

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sie  ein  Ganzes  bilden,  welches  auf  eine  vollständigere  Weise,
als  man  anfangs  glaubte,  alle  Materien  des  Privatrechts  in
sich  fasset.
Obwol  die  von  den  Constitutionen  des  Reichs  vorgeschriebene
Art  der  Discussion  es  nothwendig  gemacht  hat,  die  verschiedenen =
  Titel  des  Gesetzbuchs  einzeln  zu  discutiren  und  dem  gesetzgebenden =
  Körper  vorzulegen,  so  ist  gleichwol  jeder  Titel  nur
als  Theil  eines  allgemeinen  Gesetzes  vorgelegt,  dessen  Entwurf
in  den  Händen  des  Publicums  war.  Das  Gesetz  vom  30sten
Ventose  des  Jahres  12  hat  selbst  die  beiden  ersten  Titel  des
dritten  *)  Buchs,  welche  besondere  Umstäaͤnde  vor  den  Titeln
**
des  zweiten  )  Buchs  dem  gesetzgebenden  Koͤrper  vorzulegen
*)  Der  Titel  von  der  Erbfolge  ist  den  19  April  1803  decretirt,
und  derjenige  von  den  Schenkungen  unter  Lebenden  und  den
Testamenten  den  3  May  desselben  Jahrs,  während  der  Titel
von  der  Eintheilung  der  Güter  (der  erste  des  2ten  Buchs)
erst  am  25  Januar  1804  decretirt  ist.
**
Entwickelung  der  Gründe  des  Gesetzes  vom  30
Ventose  des  Jahrs  12  durch  den  Staatsrath
Portalis.  „In  diesem  Entwurf  hat  man  sich  vorgesetzt,
die  verschiedenen  Materien,  aus  denen  die  bürgerliche  Gesetzgebung =
  besteht,  zu  ordnen  (classer),  und  sie  in  ein
Korpus  von  Gesetzen,  unter  den  Titel:  Civil=Gesetzbuch  der
Franzosen,  zu  vereinen.  Jeder  Theil  des  Gesetzbuchs  ist
Jhnen  der  Reihe  nach  vorgelegt.  Jeder  Entwurf  ist  von  dem
Augenblick  an  Gesetz  geworden,  da  Sie  ihn  durch  Jhre
Stimme  sanctionirt  haben.  In  der  Vorlegung  der
verschiedenen  Entwürfe  ist  man  genöthigt  gewesen, ¬
  sich  nach  der  Ordnung  der  Arbeit  zu
richten.  In  ihrer  gegenwärtigen  Vereinigung
hat  man  die  Ordnung  der  Materien  und  der
Sachen  wieder  hergestellt;  und  den  natürlichen
            
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