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Zum Schlusse sei nur noch eine kurze Bemerkung allgemeiner ¬
Natur gestattet: Das deutsche Actienrecht gilt heute
ziemlich allgemein als das beste. Sodann haben die beiden
benachbarten centraleuropäischen Reiche, Deutschland und
Oesterreich, seit jeher ein enger zusammenhängendes Wirthschaftsgebiet ¬
gebildet. Aus diesen beiden Gründen würde ich es
für ersprießlich erachten, wenn das künftige österreichische
Actienrecht sich von dem deutschen nicht weit entfernen würde.
K. u. k. Hofbuchdruckerei Carl Fromme in Wien.