Contents : Martin, Christoph: Lehrbuch des teutschen gemeinen bürgerlichen Processes

XIV
Vorrede.
hung  auf  das  Lehrbuch  des  bürgerlichen  Processes  (zur
Erleichterung  für  meine  Zuhörer)  genommen  hatte,
welche  ich  nicht  andern  zu  duͤrfen  wuͤnschen  mußte.  Diesen ¬
  Zweck  habe  ich  daher  erreicht,  ohne  durch  Vernachläßigung ¬
  der  mir  schon  jetzt  nothwendig  geschienenen
Verbesserungen,  mich  der  Nachsicht  des  juristischen
Publicums  unwürdig  zu  machen,  mit  welcher  diese
Anleitung  zum  vaterländischen  Civil-Proceß  bisher ¬
  aufgenommen  worden  ist  und  welche  ich  dankbar
anerkenne.
Heidelberg,  im  März  1812.
            
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