Metadata : Staatswissenschaftliche und juristische Nachrichten (Jg. 1, Bd. 1 (1799))

MAY.  1799.
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und  sein  Schreiben  an  den  Landmarschall  der  nietung -
  gehabt  zu  haben)  „aber  eine  mit  Beysetzung
deröstreichischen  Stände,  Fürsten  von  Khevenhül¬„des -
  Anzeigers  bekräftigte  zu  einer  strengen  Unterler -
  vom  1sten  May  1792,  in  dem  er  bedauert,  dass
„uchung  berechtigte,  und  wenn  die  zum  Wohl  des
er  aller  Nachgiebigkeit  ungeachtet,  wie  seine  Er
„Staats  verdächtige  Handlung  wahr  befunden  werde
klärungen  zeigten,  ohne  Ursache  von  den  Franzo-„auf -
  den  Anzeiger  bey  sich  ereignender  Gelegenheit
sen  bekriegt  werde,  bewährt  ist,  wollte  das  Uebel
„Bedacht  genommen  werden  solle."  —  Diese  Vermildern, -
  so  wie  Leopold  und  loseph  schon  am  peinfügung -
  ist  aber  für  die  Ehre  und  Sicherheit  eben
lichen  Verfahren  ihre  Gesetzgebungswalt  versuchten.
lo  gefährlich  wie  die  Begünstigung  namloser  An¬Als -
  Howard,  der  edle  Engländer,  auf  seinen
zeigen,  sie  kann  es  wenigstens  werden:  z.  B.
Reisen  in  die  Gefangnisse,  in  Wien  von  loseph  II.
wenn  ein  unbekannter  seinen  Namen  hinschreibt;
über  die  Wiener  befragt  wurde,  antwortete  er:  es
(auch  die  von  Tacitus  so  berüchtigten  Angeber  mussseyn -
  die  abscheulichsten,  die  er  irgendwo  gesehen
ten  sich  nennen),  besonders  da  keine  Strafe  fur  die
habe,  und  bat  wenigflens  gesunde  Nabrung,  Bet-Verläumder -
  beygesetzt  ist.  Kann  da  nicht  der  Feind
ten  oder  doch  Strohlager  zu  geben,  und  die  Armen
eines  redlichen  Mannes  einen  Unbekannten  dingen,
nicht  an  den  Boden  zu  fesseln.  Leopold  II.  fand  bey
seinen  Namen  zu  verwickelten  Anklagen  zu  verpersönlicher -
  Besichtigung  der  Gefängnisse  in  Mähleihen? -
  Auch  die  Anzeigen  von  bekannten  angeferen -
  und  Böhmen,  die  meisten  ungesund;  die  Verhenen -
  Leuten  erfordern  Prüfung,  ehe  sie  hinreichen,
hafteten  ohne  Bettzeug,  Leute  aller  Art,  Kinder
einen  Verdacht  auf  die  Ehre  und  die  Sittlichkeit  anund -
  Verbrecher  zusammen,  besonders  in  Brünn  und
drer  Unbescholtenen  zu  werfen.  Sie  dürfen  höch¬Ollmütz, -
  die  Criminalpre2esse  ohne  Ende,  Unschulstens -
  nur  mehrere  Beobachtung  und  sorgfaltigere
dige  ohne  Erwerb  aufgehalten;  er  gebot  daher  den
Aufsicht  veranlassen,  aber  keine  beschimpfende  Un¬8ten -
  October  1791  gesunde  Wohnungen,  gesunde
tersuchung.  Vielleicht  war  es  nur  die  Meinung
Nahrung,  menschliche  Behandlung  und  Geschwindes -
  Gesetzgebers  eine  strenge  Nachfrage  zu  verfüdigkeit -
  der  Untersuchung.  Seit  dem  bereisst  jährlich
gen;  keine  förmliche  Untersuchung.  Allein  so  wie
ein  k.  k.  Hofrath  die  Gefangnisse,  allein  man  weiss
die  Worte  lauten,  kann  ein  bekannter  Anzeiger
die  Zeit  der  Ankunft,  sagt  der  Verf.  Der  erste  Grund
die  Ehre  andrer  verdächtig  machen.  Man  sage  nicht,
satz  des  Unterrichts  für  die  Staatsgefängnisse  von
die  Unschuld  gebe  sich  durch  die  Untersuchung;
1790  heisst:  die  Staatsgefangenen  find  und  bleiben
warum  will  man  denn  den  Unschuldigen  durch  eifür -
  die  moralische  Welt  abgestorben,  nicht  die  schwene -
  Untersuchung  quälen?  warum  durch  Schrecken
en  Staatsverbrecher,  nein,  die  Staatsgefangenen,
seine  Gesundheit  in  Gefahr  bringen?  zudem  mach
also  auch  blos  Staatsverdächtige,  die  unschuldig
eine  Untersuchung  in  den  Augen  des  Volks  Fle
seyn  können.  Franz  II.  hat  zwar  im  März  1792
cken,  und  lähmt  das  Zutrauen,  wenn  der  Unterbefohlen, -
  dass,  „da  die  geheimen  namlosen  Ansuchte -
  auch  unschuldig  befunden  wird.  Möchten
„zeigen  die  Ruhe  und  das  Wohl  eines  jeden  ein¬Recht -
  und  Einsicht  die  geheimen  Schlupfzüge  aus
„zelnen  Bürgers  untergraben,  künftig  von  einer
allen  Staatsverwaltungen  auf  ewig  verbannen.  Der
„blos  namlosen  Anzeige  kein  Gebraush  zu  machen
Menschenfreund  hofft  es  von  Franz  Il.
sey",  (vorher  scheinen  sie  also  wie  in  Venedig  Ach-— -
  x.
Anhang.
Cortefpondensnathrichten.
dass  diese  Absicht  ohne  inen  grosen  Capitalfonds  nicht  wohi
zu  erreichen  seyn  möchte,  hat  besher  verhindert,  ernstliche
AuBriefen  aus  Koburg.  Schon  lange  war  es  -Maasregein  zu  ergreifen,  und  die  Hand  ans  Werk  zu  lesen.
der  Wnnsch  vielor  Patrioten,  dass  aufser  der  bis  jezt  bestehen-Nach -
  reiferer  Il-berlegung  hat  man  sich  endlich  die  Ueberzeuden -
  mit  den  wohlthitigsten  Folgen  verknüpften  Wittwenkasgung -
  verschaft,  dass  auch  ohne  einen  stehenden  Fonds,  der
se  fui  Kirchen.  und  Schullehrer,  auch  eine  Versorgungsanstalt
dich  gewiss  auch  in  der  Folge  zu  hoffen  seyn  wird,  rin  derfur -
  furstliche  Dienetswittn  uberhaupt  in  den  hiesigen  fürstgleichen -
  Instaut  grichtet  weden  kännte.  Zum  Zeitpunkt
lichen  Landen  erriehtet  werden  möchte.  Nur  die  Besorgniss,
der  Ausfuhrung  deses  Plani  hat  man  ganz  schicklich  das  mit
dem
Max-Planck-institut  für
tronäieche  Rechtsgeschichte
            
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