MAY. 1799.
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und sein Schreiben an den Landmarschall der nietung -
gehabt zu haben) „aber eine mit Beysetzung
deröstreichischen Stände, Fürsten von Khevenhül¬„des -
Anzeigers bekräftigte zu einer strengen Unterler -
vom 1sten May 1792, in dem er bedauert, dass
„uchung berechtigte, und wenn die zum Wohl des
er aller Nachgiebigkeit ungeachtet, wie seine Er
„Staats verdächtige Handlung wahr befunden werde
klärungen zeigten, ohne Ursache von den Franzo-„auf -
den Anzeiger bey sich ereignender Gelegenheit
sen bekriegt werde, bewährt ist, wollte das Uebel
„Bedacht genommen werden solle." — Diese Vermildern, -
so wie Leopold und loseph schon am peinfügung -
ist aber für die Ehre und Sicherheit eben
lichen Verfahren ihre Gesetzgebungswalt versuchten.
lo gefährlich wie die Begünstigung namloser An¬Als -
Howard, der edle Engländer, auf seinen
zeigen, sie kann es wenigstens werden: z. B.
Reisen in die Gefangnisse, in Wien von loseph II.
wenn ein unbekannter seinen Namen hinschreibt;
über die Wiener befragt wurde, antwortete er: es
(auch die von Tacitus so berüchtigten Angeber mussseyn -
die abscheulichsten, die er irgendwo gesehen
ten sich nennen), besonders da keine Strafe fur die
habe, und bat wenigflens gesunde Nabrung, Bet-Verläumder -
beygesetzt ist. Kann da nicht der Feind
ten oder doch Strohlager zu geben, und die Armen
eines redlichen Mannes einen Unbekannten dingen,
nicht an den Boden zu fesseln. Leopold II. fand bey
seinen Namen zu verwickelten Anklagen zu verpersönlicher -
Besichtigung der Gefängnisse in Mähleihen? -
Auch die Anzeigen von bekannten angeferen -
und Böhmen, die meisten ungesund; die Verhenen -
Leuten erfordern Prüfung, ehe sie hinreichen,
hafteten ohne Bettzeug, Leute aller Art, Kinder
einen Verdacht auf die Ehre und die Sittlichkeit anund -
Verbrecher zusammen, besonders in Brünn und
drer Unbescholtenen zu werfen. Sie dürfen höch¬Ollmütz, -
die Criminalpre2esse ohne Ende, Unschulstens -
nur mehrere Beobachtung und sorgfaltigere
dige ohne Erwerb aufgehalten; er gebot daher den
Aufsicht veranlassen, aber keine beschimpfende Un¬8ten -
October 1791 gesunde Wohnungen, gesunde
tersuchung. Vielleicht war es nur die Meinung
Nahrung, menschliche Behandlung und Geschwindes -
Gesetzgebers eine strenge Nachfrage zu verfüdigkeit -
der Untersuchung. Seit dem bereisst jährlich
gen; keine förmliche Untersuchung. Allein so wie
ein k. k. Hofrath die Gefangnisse, allein man weiss
die Worte lauten, kann ein bekannter Anzeiger
die Zeit der Ankunft, sagt der Verf. Der erste Grund
die Ehre andrer verdächtig machen. Man sage nicht,
satz des Unterrichts für die Staatsgefängnisse von
die Unschuld gebe sich durch die Untersuchung;
1790 heisst: die Staatsgefangenen find und bleiben
warum will man denn den Unschuldigen durch eifür -
die moralische Welt abgestorben, nicht die schwene -
Untersuchung quälen? warum durch Schrecken
en Staatsverbrecher, nein, die Staatsgefangenen,
seine Gesundheit in Gefahr bringen? zudem mach
also auch blos Staatsverdächtige, die unschuldig
eine Untersuchung in den Augen des Volks Fle
seyn können. Franz II. hat zwar im März 1792
cken, und lähmt das Zutrauen, wenn der Unterbefohlen, -
dass, „da die geheimen namlosen Ansuchte -
auch unschuldig befunden wird. Möchten
„zeigen die Ruhe und das Wohl eines jeden ein¬Recht -
und Einsicht die geheimen Schlupfzüge aus
„zelnen Bürgers untergraben, künftig von einer
allen Staatsverwaltungen auf ewig verbannen. Der
„blos namlosen Anzeige kein Gebraush zu machen
Menschenfreund hofft es von Franz Il.
sey", (vorher scheinen sie also wie in Venedig Ach-— -
x.
Anhang.
Cortefpondensnathrichten.
dass diese Absicht ohne inen grosen Capitalfonds nicht wohi
zu erreichen seyn möchte, hat besher verhindert, ernstliche
AuBriefen aus Koburg. Schon lange war es -Maasregein zu ergreifen, und die Hand ans Werk zu lesen.
der Wnnsch vielor Patrioten, dass aufser der bis jezt bestehen-Nach -
reiferer Il-berlegung hat man sich endlich die Ueberzeuden -
mit den wohlthitigsten Folgen verknüpften Wittwenkasgung -
verschaft, dass auch ohne einen stehenden Fonds, der
se fui Kirchen. und Schullehrer, auch eine Versorgungsanstalt
dich gewiss auch in der Folge zu hoffen seyn wird, rin derfur -
furstliche Dienetswittn uberhaupt in den hiesigen fürstgleichen -
Instaut grichtet weden kännte. Zum Zeitpunkt
lichen Landen erriehtet werden möchte. Nur die Besorgniss,
der Ausfuhrung deses Plani hat man ganz schicklich das mit
dem
Max-Planck-institut für
tronäieche Rechtsgeschichte