Metadata : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 17 (1720))

zwischen  dem  Czaar  und  Schweden.  615
und  Unverdrossenheit  angelegen  seyn  lassen,
auch  die  nöthigen  Mittel  vorkehren  werde,  so
zu  einem  glüͤcklichen  Ausgange  zulangen  moͤ=gen. -

Jhro  Königliche  Majestät  halten  vor
gewiß,  daß  Sie  desto  sicherer  Jhro  Majestät, -
  dem  Könige  von  Groß=Brittanien,  so
wohl  ihr  eigenes,  als  auch  das  Interesse  von
Ihrem  Konigreiche  vertrauen  koͤnne,  jemehr
Sie  sich  so  viel  von  dessen  Klugheit,  Gerechtigkeit -
  und  Billigkeit  verspricht,  daß  Se.
Majestät  der  König  von  Groß=Brittannien
vornehmlich  dahin  sehen  werde,  daß  die
Kriegenden  Partheyen,  mit  Hintansetzung
aller  Verbitterung  und  Hasses,  billige,  fe  =ste -
  und  dauerhaffte  Bedingungen,  solchen
Friedens=Vorsehlägen  vorziehen  mogen,  |  |
welche,  da  sie  weder  in  der  Billigkeit,  noch
der  Vernunfft  und  Rechten  gegrundet  sind,
sich  selbsten  mit  der  Zeit  uͤbern  Hauffen  werffen -
  mussen.
Ubrigens  versichern  Ihr.  Königlichen
Maj.  S.  Excellenz,  den  Gevollmächtigten
Minister,  ihrer  gantz  besondern  Königlichen
Wohlgewogenheit  vor  seine  Person,  und
empfehien  Dieselbe  besonders  in  den  Schutz
und  Gnade  des  Allerhöchsten  Stockholm,
den  27.  Aug.  1719.
D.  H.  von  Hopken.
Jn=Max-Planck-Institut -
  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer