396 Th. II. B. IV. Abth. 2. Cap. 1. Berufung d. letzten Willen.
Fall, daß der letztere nicht eintreten will oder kann a). Diese
Ernennung eines weitern Erben (secundo gradu heres scriptus) ¬
heißt substitutio, und im Gegensatze der §. 423. zu
erörternden: vulgaris substitutio. Diese Substitution
deren Zweck die Abwendung der Intestaterbfolge oder des jus
accrescendi beim Ausfalle eines einzigen oder eines von mehreren ¬
Erben ist, kann einfach oder in der Art gehäuft vorkommen, ¬
daß auf den wegfallenden Erben des zweiten, der
des dritten Grades rc. folgen soll; auch kann Einer Mehreren
substituirt werden und Mehrere Einem. Auch mehrere oder
alle neben einander genannte Erben (coheredes) können sich
gegenseitig substituirt werden (reciproca substitutio). Damit
dem substitutus die Erbschaft deferirt werde, muß der institutus ¬
dieselbe nicht erworben haben, und wo es zweifelhaft
ist, ob der substitutus einrücken könne oder nicht, da entscheidet ¬
der wahrscheinliche Wille des Testator, für dessen Interpretation ¬
die römischen Juristen eigne Regeln aufgestellt haben.
Der substitutus ist übrigens, wenn der Testator Dieß nicht
ausdrücklich anders bestimmt hat, nicht bloß zur Institutionsportion, ¬
sondern auch zur Substitutionsportion Dessen berufen, ¬
dem er substituirt ist, und umgekehrt; daher die jetzt
so gefaßte Regel: Substitutus substituto instituto, huie
quoque censetur substitutus qua instituto. Sind Mehrere
Einem substituirt, so geschieht die Ausmittelung Dessen, was
ihnen deferirt ist, wenn sie nicht auch instituirt sind, nach
Kopftheilen schlechthin, wenn sie aber zugleich instituirt sind,
nach Verhältniß ihrer Institutionsportion, wobei jedoch wieder =
des wahrscheinlichen Willens des Testator wegen der mit
dem Ausfallenden verbunden Ernannte die übrigen nicht
verbunden Genannten ausschließt. Concurriern instituti und
nicht instituti als substituti, so erhalten die Letztern Kopftheile, ¬
die Erstern aber vom Reste jeder einen Theil nach seiner
Institutionsportion. Hat der institutus die delata hereditas
angenommen, so kann er die Portion, für die er substituirt
ist, nicht mehr ausschlagen.