Object : ¬Die Land-Rechte des Ober-und Mittel-Rheins (1)

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Von  Dienstbarkeyten  der  Güter,  zu  Statt,
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Dorff,  vnnd  Felde.
Der  neun  vnd  zwentzigst  Tittel.
Es  haben  die  Häuser  inn  Stätten,  Flecken  vund  Dörffern,  De  seruitutibus. ¬

offtmals  eynes  in  das  andere,  ihre  sondere  gerechtigkeyten,
etwan  durch  geding,  gelt,  vergünstigung,  oder  vralten  besitz
vnd  gebrauch  bekommen  worden,  als,  daß  eyn  Nachbawr  in
seines  Nachbawrs  Mawer  Kragstein,  Bogen,  schenck,  in  der
wandt  balcken,  büge,  vnd  dergleichen  leygen  hat,  Item,  dz
er  sein  Hauß,  damit  den  Nachbawrn  sein  liecht  nit  verbawt
werde,  nit  höher  auffbawen  darff,  Item,  dz  er  in  seines  Nachbawrn ¬
  Hof  oder  Garten  liechtrecht,  seinen  Wasserstein,  Wasserfluß, ¬
  Tachtrauff,  rc.  fallen  hat,  vnd  was  dergleichen  mehr  ist,
dardurch  eyn  Hauß  dem  andern,  zu  desselben  noturfft  dienet,
darumb  dann  solche  Gerechtigkeyten  im  Rechten  auch  Seruitutes, ¬
  das  ist,  Dienstbarkeyten,  genannt  werden.
Derwegen  ordnen  setzen  vnd  wollen  wir,  wann  solche  dienstbarkeyten ¬
  bey  den  Häusern  oder  ander  Bäwen  es  seyen  Ställe,
Schewern,  oder  dergleichen,  es  seye  inn  Stätten,  Flecken,
oder  Dorffern,  befunden  werden,  daß  dieselbig  (so  ferr  sie  sonst
kündtlich,  augenscheinlich  oder  beweißlich  seynd)  auff  demselben
dienstbarn  Hauß  oder  grundt  bleiben,  vnd  demselben,  ob  er
gleich  in  andere  frembde  händ  verkaufft  oder  vereussert  würde,
auch  ob  gleich  derselben  halben  im  Kauff  oder  Tausch  sonderlich
nichts  abgeredt  oder  eingedingt  worden  were,  anhangen  sollen.
Es  were  dann,  daß  jemand  solche  seine  habende  Gerechtigkeyten ¬
  als  liechtrecht,  Trauff  vnd  Winckelrecht,  vnd  dergleichen,
freywillich  seinem  Nachbawrn  verkauffen  oder  vbergeben  würde,
dann  als  dann  sollen  sie  gefallen  vnd  verloschen  seyn.
Ebenmeßig  soll  es  auch  gehalten  werden  mit  den  dienstbarteyten ¬
  zu  Felde,  als  so  eyner  gerechtigkeyt  hat  ober  eynes  andern ¬
  Gut  oder  Grundt  zufahren,  zuegen,  wasser  zuleyten,  rc.
Lann  dieselben,  in  massen  sie  vblich  hergebracht  worden,  auch
            
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