Inhaltsverzeichnis : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 48 = H. 95/96 (1836))

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c) Auch sollen die reponirten Bagatell-Prozeßakten in
separate reponirte Repertorien/ wozu bas Formular
Ȋ 11. zu gebrauchen ist/ eingetragen werden/ und
zwar nach alphabetischer Ordnung. Die Nummer
des reponirten Repertorii wird in Kolonne 4. des
Terminkalenders vermerkt.
Den reponirten Bagatell-Prozeßakten sind/ der
Kosten-Ersparung wegen/ keine blauen Etiquetts an-
zuheftcn; es sind vielmehr die bei den currenten Ak-
ten vorhandenen weißen Etiquetts mit einem Roth-
stift zu durchstreichen/ und ist sodann die I.itt. und
No. des reponirten Repertorii am Fuße dieses Eti-
quetts/ die Nummer auch auf die Akten selbst/ zu
vermerken.
9) Ueber die Prozeßsachen nach dem alten Verfahren
Und über die summarischen Prozesse sind künftig zwei se-
parate kurrente Prozeß-Repertorien zu führen/ auch die
Akten selbst in zwei getrennten Repositorien aufzubewah-
ren. Es wird jedoch über die reponirten Akten von beiden
Prozeß-Arten nur ein reponirtes Repertorium geführt.
Die reponirten Akten werden mit einem blauen Akten-
Etiquett versehen/ auf welchen der Hauptname der Par-
teien / so wie die Litt, und No. des reponirten Reperto-
riums zu vermerken ist.
Daß übrigens die kurrenten und reponirten Prozeß.
Repertorien/ imgleichen sämmtliche übrige in den Gerichts-
Registraturen zu führenden kurrenten und reponirten
Repertorien nach einer alphabetischen Ordnung und einer
Nummernfolgr in jedem Buchstaben anzulegen und fortzu-
führen/ die Akten selbst auch nach dieser Ordnung »n den
Repositorien zu asserviren sind/ ist den Gerichten bekannt/
und wird hiermit noch ausdrücklich festgesetzt.
Die kurrenten Civil, und Kriminalprozeß-Repertorien
werden mit dem 1. Dezember jeden JahreS neu angelegt,
und «s werden in die neuen Repertorien zuerst die schwe.
bend gebliebenen Sachen, mit Beibehaltung der älteren
Nummer derselben, übertragen, welchemnächst die neuen
Sachen nach fortlaufenden in jedem Buchstaben mit
Nr. i. anfangenden Nummern übertragen werden. Es

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