Inhaltsverzeichnis : Lehrbuch des französischen Civilrechtes in steter Vergleichung mit dem römischen Civilrecht (100)

Buch  l.  Allgem.  Theil.  §.  6.  7.
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§.  6.
II.  Innere  Beschaffenheit  des  Code  Napoleon. ¬

Es  ist  über  den  Werth  des  Code  Napoleon  vielerlei
geschrieben;  am  offenherzigsten  in  Paris  selbst  unter  den  Augen
des  Kaisers.  Jn  Deutschland  stand  es  schlimm.  Vor  der
Schlacht  von  Jena  ward  über  den  Code  gewaltig  geschimpft.
Nach  der  Schlacht  von  Jena  ward  er  aber  vielfach  angebetet,
zum  Theil,  um  dem  Anbeter  selbst  eine  einträgliche  Stellung
zu  verschaffen.  Nach  der  Schlacht  von  Leipzig  änderte
sich  wieder  die  deutsche  Vernunft,  und  nun  erfolgten  vielfache, ¬
  bittere  Spöttereien;  indessen  ist  bis  zu  diesem  Augenblick =
  noch  keine  gründliche  Kritik  des  ganzen  Gesetzbuches
erfolg
§.  7.
Im  Allgemeinen  muß  die  Unpartheilichkeit  dies  sagen:
Der  Code  enthält  viele  feine  Ideen,  und  manche  Lehren,
wie  die  Lehre  von  den  Abwesenden,  von  der  Ehe  und  der
ehelichen  Gütergemeinschaft,  sind  mit  vielem  Scharfsinn  durchgeführt ¬
  und  mit  großer  Consequenz  die  Idee,  welche  man
so  auszudrücken  pflegt:  „Der  Staat  hat  keine  Religion,
welche  aber  nicht  mehr  sagt,  als:  „Das  bürgerliche  Recht,
1)  Vogt,  Staatsrelationen,  Bd.  II.  Heft  II.  No.  3.  —  Coup
d'oeil  sur  le  Code  Napoléon  en  Allemagne,  Cassel  1808.  —  Bauer,
Beiträge  zur  Charakteristik  und  Kritik  des  O.  N.  Marb.  1810.  —
Lassaula,  des  caractères  distinctifs  du  C.  N.  Paris  1811.  —
v.  Eggers,  Commentar  über  den  O.  N.  Leipz.  1811.  —  Rehberg ¬
  über  den  C.  N.  Hannov.  1814.  —  Brinkmann,  über  den
Werth  des  bürgerlichen  Gesetzbuches  der  Franzosen,  Göttingen  1814.
            
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