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ihre Lage zu verbeßern, wenn sie zum Genuß
ihres vollen Gehalts kamen, oft in so große Verlegenheit, -
daß sie gezwungen waren, sich ihren
Gehalt mehrere Monate voraus bezahlen zu
laßen, um nur die Forderungen ihrer ungestümmen -
Gläubiger zu befriedigen." Wegen dieses
Umstandes und wegen des in allen Ständen allgemein -
herrschenden Aufwandes und Verschwendung, -
waren die Vorschüße der Gehalte so herrschend -
worden, und die Bedingungen, unter
welchen Gelder auf Gehaltsanweisungen vorgeschoßen -
wurden, waren so drückend, daß dieß
schreckliche Uebel die ernsthafteste Aufmerksamkeit -
der Regierung nöthig machte. Die Zinnßen
für ein Gelddarlehn auf Gehaltsauweisung waren -
monatlich fünf von Hundert, oder drei
Kreutzer für einen Gulden, und man hatte Beispiele, -
wo noch stärkere Zinnßen erpreßt wurden.
Man hatte gegen diese Mißbraͤuche die strengsten
Gesetze gegeben; allein, man fand immer Mittel, -
den Gesetzen auszuweichen, und oft vermehrten -
diese das Uebel, anstatt es zu heben.
Der Erfahrungssatz, daß ein Kaufmann den
andern zu Grunde richten kann, wenn er um
niedrige Preiße verkauft, erregte in den geheimen -
Rath von Rumford den Gedanken, daß
man eben so die Wucherer zu Grunde richten
könne,
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
1810
Günther Uecke
europäische Rechtsgeschichte