Objekt : Bertram, Philipp: ¬Das Civilprozeßrecht des Appellationsgerichtsbezirks Wiesbaden

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Der  Präsentationsvermerk  ist  zunächst  entscheidend;  aber  GegenFenner ¬
  und  Mecke,  II.  197.
beweis  zulässig.
IV.  Zustellungen.
§.  163.
Alle  Erkenntnisse  sind  sofort  nach  deren  Erlassuug  auszufertigen
und  in  der  Regel  binnen  acht  Tagen  zu  insinuiren.
Die  Insinuation  sowohl  der  Erkenntnisse  als  aller  Verfügungen
erfolgt  unmittelbar  an  die  Parteien,  wenn  diese  in  Person  aufgetreten ¬
  sind,  andernfalls  an  ihre  Bevollmächtigten,  in  allen  Fällen
ohne  Vermittelung  besonderer  Procuratoren.
Die  Insinuationen  können  durch  die  Post  nach  Maßgabe  der
im  Gebiete  des  Preußischen  Rechts  über  die  Post=Insinuationen
geltenden  Vorschriften  geschehen.
In  Ansehung  der  Insinuation  der  Erkenntnisse  gelten  folgende
nähere  Bestimmungen:
a.  Sind  Streitgenossen  vorhanden,  so  ist  die  Ausfertigung  des
Erkenntnisses  nur  Einem  derselben  zu  insinuiren.  Die  übrigen ¬
  Streitgenossen  sind  hiervon  unter  Beifügung  einer  Abschrift ¬
  des  Tenors  des  Erkenntnisses  zu  benachrichtigen.  Die
Benachrichtigung  kann  auch  durch  eine  Kurrende  geschehen.
Haben  die  Streitgenossen  zur  Prozeßführung  Deputirte  aus
ihrer  Mitte  bestellt,  so  wird  die  Insinuation  nur  an  die  Deputirten ¬
  bewirkt.
b.  Ist  der  Aufenthalt  einer  Partei,  welcher  das  Erkenntniß  unmittelbar ¬
  zu  insinuiren  ist,  unbekannt,  hat  insbesondere  die
Partei  im  Laufe  des  Prozesses  nach  der  Anzeige  des  mit  der
Insinuation  beauftragten  Beamten  ihre  bisherige  Wohnung
aufgegeben  und  über  ihren  neuen  Aufenthalt  keine  Nachricht
zurückgelassen,  oder  kommt  im  Falle  der  Post-Insinuation
die  zu  insinuirende  Ausfertigung  des  Erkenntnisses  als  unbestellbar ¬
  zurück,  so  wird  die  für  die  Partei  bestimmte  Ausfertigung ¬
  des  Erkenntnisses  an  der  Gerichtsstelle  ausgehangen.
Die  Insinuation  gilt  als  bewirkt,  wenn  die  Ausfertigung  14
Tage  lang  ausgehangen  hat.
Eine  gleiche  Art  der  Insinuation  findet  statt  bei  ContumacialErkenntnissen, ¬
  welche  auf  eine  Edictalladung  ergangen  sind.
Wohnt  die  Partei  im  Auslande,  wohin  rekommandirte  Zud. ¬

sendungen  gegen  Empfangsschein  durch  die  Post  stattfinden,
so  kann  die  Insinuation  mittelst  der  Post  durch  rekommandirte -
  Zusendung  gegen  Empfangsschein  geschehen.
e.  Wenn  die  Partei  im  Publicationstermine  oder  nach  dessen
Abhaltung  erklärt,  daß  sie  die  Zustellung  einer  Ausfertigung
des  Erkenntnisses  nicht  verlange,  ingleichen,  wenn  sie  die  Ausfertigung ¬
  anzunehmen  oder  einen  Empfangsschein  zu  erthei¬
            
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