Frankfurt Messentl. dann Local Münzec. 121
beliebt= und resolvirten Frankfurtischen
Deputations=Tag und in dessen Abschied
§. 36. und 37.
verordnet worden:
Sintemal auch offenbar, daß die fuͤrnehm¬„ -
sten Kaufmannschaften und Handthierun=„ -
gen in des Reichs Kauf= und Handels=„ -
Staͤdten mit Geld und Waaren getrieben
„ daselbst aber durch etlicher eigennutzigen wu¬„ -
cherlichen Gesuch das hochschäͤdliche Stei=„ -
gern, Aufwechslen, Ausführen, Verbre=„ -
chen, Einfuͤhren, und andere verbottene
„ Stuͤck mit des Reichs Muͤnz-Sorten Sil¬„ -
ber und verwürkten Münzen am meisten
„ geuͤbt, daher dann alle Unordnung, Ver¬„ -
acht= und Uebertrettung unsers Kayserlichen
„ Munz=Edicts am ersten verursacht; Wol=„ -
len Wir allen und jeden Obrigkeiten in
„ solchen Kauf= und Handels=Staͤdten hiemit
„ ernstlich auferlegt und gebotten haben, die
„ Mittel und Weg mit sonderm Eifer für
„ die Hand zu nehmen, damit solche ober=„ -
zählte sträfliche Stuͤck bey ihren Burgern
„ gänzlich abgeschafft, und Wir hinfüran
„ ihren schuldigen gebuhrlichen Gehorsam ge¬„ -
gen angeregtem Unserm Muͤnz-Edict und
„ Abschieden mit mehrem Ernst im Werk empfinden -
mögen.
„ §. 37. Sonsten da sie nachmals darin
„ saumig befunden, wollen Wir Uns vorhe=„ -
halten, daselbsthin Unsere Kayserl. Com-„ -
missarien, neben
Erfordern etlicher angeses=9 -
„ sener
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFC