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Die Causalität des Willens.
alle Sonderinteressen und rührt sich bloß ein allgemeines. Dem-
nach kann dem Centrum ein Antrieb entstehen nur dadurch, daß
es etwas für vernünftig erachtet und sich dafür erwärmt, die
Vernunft zum Siege zu bringen. Hiernach kann die Vernunft
nicht bloß einen nicht vernünftigen Willen hindern, sondern auch
einen ihr entsprechenden Willen Hervorrufen. Die Erfahrung
wird allerdings nicht alle Tage gemacht. Aber es kommt doch
vor, daß Jemand sich zu etwas entschließt, bloß weil er es als
vernünftig erkannt hat. Wie oft wird ein Mensch ermahnt, doch
vernünftig zu sein, unter der Voraussetzung, daß er sich von der
Vernunft regieren läßt, was schwerlich der Fall sein würde, wenn
nicht allgemein und durchgreifend die Erfahrung gemacht worden
wäre, daß sich die Voraussetzung auch erfüllt. Allerdings werden
meist Sonderinteressen zur Hülfe herangezogen, indem Vorstellungen
erweckt werden, die sie anregen oder namentlich durch Angst vor
den Folgen der Unterlassung stören. Aber bei Menschen, deren
Ich unter strenger Selbstzucht steht, öder in besonderen Fällen,
wo der Mensch mehr zu strenger Selbstzucht geneigt ist, genügt
die Ueberzeugung der Vernünftigkeit und Zweckmäßigkeit. Sie
kann eine irrige sein, ist aber trotzdem geeignet, das entsprechende
Interesse zur Thatkraft zu bringen. Die Vernunft als solche ist
nun freilich nicht Jedermanns Sache. Und es bedarf, um zu ihr
zu gelangen, einer fortgesetzten Erziehung durch die Lehre und
das Leben, auch der ständigen Uebung, um ihr treu zu bleiben.
Aber angelegt ist Jeder dazu und ohne alle Ausbildung darin
wird wohl Niemand bleiben.
Die Fälle, wo Jemand etwas will, bloß weil es vernünftig
ist, scheiden hiernach aus unserer Untersuchung aus. Ferner auch
die Fälle, wo Jemand einen Willen saßt, weil der Umstand ein-
getreten ist, für den er sich im Voraus entschlossen hatte, den
Willen zu fassen. Hierher gehört nicht nur der Fall, daß dieser
Entschluß und jener Wille sich vollständig decken, sondern auch
der Fall, daß jener so allgemein ist, daß er mehrere und viele
Einzelwillen umfaßt (z. B. auch ein Grundsatz) , und der Fall,
daß es sich um den die „Absicht" ausführenden Willen handelt.
Denn in diesen Fällen hat sich das Centrum zu dem zweiten
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Die Causalität des Willens.
alle Sonderinteressen und rührt sich bloß ein allgemeines. Dem-
nach kann dem Centrum ein Antrieb entstehen nur dadurch, daß
es etwas für vernünftig erachtet und sich dafür erwärmt, die
Vernunft zum Siege zu bringen. Hiernach kann die Vernunft
nicht bloß einen nicht vernünftigen Willen hindern, sondern auch
einen ihr entsprechenden Willen Hervorrufen. Die Erfahrung
wird allerdings nicht alle Tage gemacht. Aber es kommt doch
vor, daß Jemand sich zu etwas entschließt, bloß weil er es als
vernünftig erkannt hat. Wie oft wird ein Mensch ermahnt, doch
vernünftig zu sein, unter der Voraussetzung, daß er sich von der
Vernunft regieren läßt, was schwerlich der Fall sein würde, wenn
nicht allgemein und durchgreifend die Erfahrung gemacht worden
wäre, daß sich die Voraussetzung auch erfüllt. Allerdings werden
meist Sonderinteressen zur Hülfe herangezogen, indem Vorstellungen
erweckt werden, die sie anregen oder namentlich durch Angst vor
den Folgen der Unterlassung stören. Aber bei Menschen, deren
Ich unter strenger Selbstzucht steht, öder in besonderen Fällen,
wo der Mensch mehr zu strenger Selbstzucht geneigt ist, genügt
die Ueberzeugung der Vernünftigkeit und Zweckmäßigkeit. Sie
kann eine irrige sein, ist aber trotzdem geeignet, das entsprechende
Interesse zur Thatkraft zu bringen. Die Vernunft als solche ist
nun freilich nicht Jedermanns Sache. Und es bedarf, um zu ihr
zu gelangen, einer fortgesetzten Erziehung durch die Lehre und
das Leben, auch der ständigen Uebung, um ihr treu zu bleiben.
Aber angelegt ist Jeder dazu und ohne alle Ausbildung darin
wird wohl Niemand bleiben.
Die Fälle, wo Jemand etwas will, bloß weil es vernünftig
ist, scheiden hiernach aus unserer Untersuchung aus. Ferner auch
die Fälle, wo Jemand einen Willen saßt, weil der Umstand ein-
getreten ist, für den er sich im Voraus entschlossen hatte, den
Willen zu fassen. Hierher gehört nicht nur der Fall, daß dieser
Entschluß und jener Wille sich vollständig decken, sondern auch
der Fall, daß jener so allgemein ist, daß er mehrere und viele
Einzelwillen umfaßt (z. B. auch ein Grundsatz) , und der Fall,
daß es sich um den die „Absicht" ausführenden Willen handelt.
Denn in diesen Fällen hat sich das Centrum zu dem zweiten