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Das weibliche Gebärunvermögen. Eine medizinisch-juristische Abhandlung zum Gebrauche für praktische Geburtshelfer, Aerzte und Juristen von Dr. Friedrich Adolph Wilde, Privatdocenten an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. Berlin, Nicolai, 1838
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Das weibliche Gebärunvermögen. Eine medizinisch-juri-
dische Abhandlung zum Gebrauche für 'praktische Geburtshelfer,
Aerzte und Juristen von jDr. Friedrich Adolph JVilde9
Privatdocenten an der Friedrich-JVilhelms- Universität in Berlin.
Berlin, Nicolai, 1838. xvi. u. 314. 8. 8. (2 Thlr.)
Recensirt
von
Herrn l?r. Kiirsc!mer} prakt. Arzt u. Privatdocenten zu Marburg.
Ein Gegenstand, welcher eine Monographie verdient, und ein
Titel, welcher eine erschöpfende Behandlung desselben verspricht.
Weibliches Gebär Unvermögen findet nehmlich nach dem Ver-
fasser dann statt, „sobald dasMisverliältniss zwischen Becken-
„raum und der lebensfähigen Frucht so gross ist, dass die
„Geburt nur mit Aufopferung des Kindes oder mit der
„allergrössten Lebensgefahr für die Mutter bewerkstelligt
„werden kann." Aus dieser Definition ergiebt sich auch von seihst
die Wichtigkeit dieses krankhaften Zustandes für das ärztliche, wie
für das juristische Publicum, und namentlich das erste re wird es
Herrn Wilde um so mehr Dank wissen, dass er die Sache in die-
sem Umfange behandelte, je mehr es an einer guten Monographie
fehlte, und je mehr Herr W. mit Erfahrung und grosser Belesenheit
seine Aufgabe löste. Er hat die Schrift in einen medizinischen und
juridischen Theil zerfallen lassen, wovon natürlich nur der letztere
hier Gegenstand der Beurtheilung sein kann.
Gebärunvermögen ist in juridischer Hinsicht für den Civilisten
und Criminalisten gleich wichtig; für den ersteren insofern es als
Ehehinderniss oder Ehescheidungsgrund betrachtet werden kann, für
den letzteren hat es Interesse, weil man mit diesem abnormen Zu-
stande der Geburtswege die Zulässigkeit der Perforation, als Ent-
bindungsmittel, motiviren will und muss. Aber nicht nur des allge-
meinen Interesses wegen verdient vorliegende Schrift Beachtung, son-
dern hauptsächlich um des bestimmten Zweckes willen, den sie haben