Metadaten : Gaupp, Ernst Theodor: ¬Das schlesische Landrecht oder eigentlich Landrecht des Fürstentums Breslau von 1356, an sich und in seinem Verhältnis zum Sachsenspiegel dargestellt

Uebers.  d.  wichtigsten  in  d.  beschr.  Handschr.  enth.  D.  Rechtsg.  32.)
XVIII.  Das  alte  Lübische  Recht,  Lat.  in  II.  h.
XIX.  Das  Privilegium  der  Stadt  Österburg
in  X.  9.  Lat.
XX.  Das  Schweidnitzer  statutarische  Recht
von  1328.  in  XXIII.  4.
XXI.  Eine  selbstständige  Glosse  zum  Sachsenspiegel ¬
  in  X.  2.  Nieders.
XXII.  Ein  Paar  Remissorien  über  den  Sachsensp. ¬
  und  andere  Rechtsbücher  in  XV.  XVI.  Obers.
XXIII.  Die  Regeln  des  kaiserlichen,  geistlichen ¬
  und  Sächs.  Rechts  in  XIV.  b.  XIX.  3.  Ober
XXIV.  Ein  altes  Schles.  Goldrecht  in  XXIV.
1.  S.  oben  S.  229.  230.
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