Volltext : Estrada, Carlos A.: Principios fundamentales de la propiedad

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bezüglichen  Institutionen  und  Vereine  (wenn  solche  Ausweise  den  Berichten
beilagen,  was  leider  nicht  überall  der  Fall  war)  sich  größtentheils  auf  die
unmittelbar  vorhergehenden  Jahre  erstrecken.  Es  liegen  daher  wohl  nicht  die
neuesten  Ausweise  in  dieser  Beziehung  vor;  allein  es  genügen  die  eingesandten
Statuten  und  die  Betrachtungen  über  die  geschäftlichen  Resultate  eines  der
letzten  drei  oder  vier  Jahre  vollkommen,  um  ein  klares  Bild  über  das  Wirken
der  besprochenen  Unternehmung  zu  erhalten  und  ein  Urtheil  über  ihr  Wirken
zu  ermöglichen.  Selbstverständlich  musste  sich  der  Verfasser  auch  bei  den  ausländischen ¬
  Vereinen  Reserve  auferlegen  und  durfte  nur  das  Wichtigste  bringen,
um  nicht  den  Umfang  vorliegenden  Buches  unverhältnismäßig  auszudehnen.
Allein  er  glaubte,  bei  den  ausländischen  Vereinen  die  für  einzelne  Unterkategorien -
  des  Beamtenstandes  gegründeten,  von  den  hohen  Regierungen
namhaft  gemachten  Unternehmungen  nicht  übergehen  zu  dürfen,  um  eben
ein  vollständiges  Bild  bezüglich  des  Auslandes  zu  bieten  und  zweifelt  nicht,
dass  in  der  nachfolgenden  Darstellung  (welche  die  einzelnen  Staaten  in
alphabetischer  Reihe  vorführt)  für  die  geehrten  Leser  gewiss  manches  Neue
und  Interessante  enthalten  sein  dürfte.
I.  Baden.
Nach  Mittheilung  der  großherzoglich  badischen  Regierung  besteht  im
Großherzogthume  Baden  kein  Beamtenverein  von  der  Art  unseres  Vereines.
Es  wurden  uns  jedoch  die  Satzungen  und  der  Rechenschaftsbericht  mehrerer
dort  existirenden,  immerhin  theilweise  ähnliche  Zwecke  verfolgenden
Associationen  von  Beamten  (im  Sinne  der  Statuten  unseres  Vereines)  mitgetheilt, -
  mit  welchen  wir  daher  unsere  Leser  bekannt  machen  wollen.
Als  solche  Vereine  wurden  uns  genannt:
1.  Der  „Badische  Kameralisten-Verein“
Er  wurde  im  Mai  1885  gegründet  und  bezweckt  die  wissenschaftliche  Weiterbildung ¬
  der  Mitglieder,  die  Herstellung  engerer  Beziehungen  unter  denselben
durch
persönlichen  Verkehr  und  die  Pflege  der  Standesangelegenheiten.
Der  Verein  theilt  sich  in  fünf  Sectionen,  deren  eine  den  Kreis  Offenburg
allein  umfasst,  während  die  übrigen  vier  mehrere  Landeskreise  umschließen.  Der
Vorstand  des  Vereines  besteht  aus  dem  Vorsitzenden,  dem  Bibliothekar  und  dem
Rechner.  Zur  Mitgliedschaft  ist  jeder  berechtigt,  der  entweder  die  Prüfung  für  den
höheren  Finanzdienst  bestanden  oder  in  einem  der  Prüfungsfächer  promovirt  hat.
Jedes  Mitglied  hat  einen  Jahresbeitrag  von  5  Mark  zu  entrichten,  das  großherzogliche ¬
  Finanzministerium  leistet  jährlich  einen  Zuschuss  von  400  Mark.  Der
Verein  zählte  im  Jahre  1885  61,  Ende  1889  128  Mitglieder.  Die  Einnahmen  des
Vereines  betrugen  von  1885  bis  1889
4280  M.  —  Pf.
die  Ausgaben
3586  „  29  so „
  dass  das  Vereinsvermögen  am  1.  Jänner  1890
693  M.  71  Pf.
betrug.  Die  im  Besitze  des  Vereines  befindlichen  Bücher  und  Zeitschriften,  welche
unter  den  Mitgliedern  im  ganzen  Großherzogthume  circuliren,  haben  einen  Wert
von  2251  M.  25  Pf.
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