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bezüglichen Institutionen und Vereine (wenn solche Ausweise den Berichten
beilagen, was leider nicht überall der Fall war) sich größtentheils auf die
unmittelbar vorhergehenden Jahre erstrecken. Es liegen daher wohl nicht die
neuesten Ausweise in dieser Beziehung vor; allein es genügen die eingesandten
Statuten und die Betrachtungen über die geschäftlichen Resultate eines der
letzten drei oder vier Jahre vollkommen, um ein klares Bild über das Wirken
der besprochenen Unternehmung zu erhalten und ein Urtheil über ihr Wirken
zu ermöglichen. Selbstverständlich musste sich der Verfasser auch bei den ausländischen ¬
Vereinen Reserve auferlegen und durfte nur das Wichtigste bringen,
um nicht den Umfang vorliegenden Buches unverhältnismäßig auszudehnen.
Allein er glaubte, bei den ausländischen Vereinen die für einzelne Unterkategorien -
des Beamtenstandes gegründeten, von den hohen Regierungen
namhaft gemachten Unternehmungen nicht übergehen zu dürfen, um eben
ein vollständiges Bild bezüglich des Auslandes zu bieten und zweifelt nicht,
dass in der nachfolgenden Darstellung (welche die einzelnen Staaten in
alphabetischer Reihe vorführt) für die geehrten Leser gewiss manches Neue
und Interessante enthalten sein dürfte.
I. Baden.
Nach Mittheilung der großherzoglich badischen Regierung besteht im
Großherzogthume Baden kein Beamtenverein von der Art unseres Vereines.
Es wurden uns jedoch die Satzungen und der Rechenschaftsbericht mehrerer
dort existirenden, immerhin theilweise ähnliche Zwecke verfolgenden
Associationen von Beamten (im Sinne der Statuten unseres Vereines) mitgetheilt, -
mit welchen wir daher unsere Leser bekannt machen wollen.
Als solche Vereine wurden uns genannt:
1. Der „Badische Kameralisten-Verein“
Er wurde im Mai 1885 gegründet und bezweckt die wissenschaftliche Weiterbildung ¬
der Mitglieder, die Herstellung engerer Beziehungen unter denselben
durch
persönlichen Verkehr und die Pflege der Standesangelegenheiten.
Der Verein theilt sich in fünf Sectionen, deren eine den Kreis Offenburg
allein umfasst, während die übrigen vier mehrere Landeskreise umschließen. Der
Vorstand des Vereines besteht aus dem Vorsitzenden, dem Bibliothekar und dem
Rechner. Zur Mitgliedschaft ist jeder berechtigt, der entweder die Prüfung für den
höheren Finanzdienst bestanden oder in einem der Prüfungsfächer promovirt hat.
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 5 Mark zu entrichten, das großherzogliche ¬
Finanzministerium leistet jährlich einen Zuschuss von 400 Mark. Der
Verein zählte im Jahre 1885 61, Ende 1889 128 Mitglieder. Die Einnahmen des
Vereines betrugen von 1885 bis 1889
4280 M. — Pf.
die Ausgaben
3586 „ 29 so „
dass das Vereinsvermögen am 1. Jänner 1890
693 M. 71 Pf.
betrug. Die im Besitze des Vereines befindlichen Bücher und Zeitschriften, welche
unter den Mitgliedern im ganzen Großherzogthume circuliren, haben einen Wert
von 2251 M. 25 Pf.
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