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Criminalisten mit der Aufforderung versendet, daß
sie ihre Bemerkungen dem Chef des Justiz=Departements -
mittheilen möchten. Dieser Aufforderung
zufolge, erschien auch eine öffentliche Critik dieses
allgemeinen Theils, in den Heidelberger Jahrbüchern,
vom Geheimen Hofrath Mittermaier, welche zugleich -
durch einen besondern Abdruck, unter dem
Titel: „Bemerkungen über den neuen Entwurf eines
Strafgesetzbuchs für das Königreich Hannover. Heidelb.
1824." in den Buchhandel kam. Eine andere Critik
des Dr. G. W. Böhmer zu Göttingen war in
Handschrift eingesandt worden.
Nachdem solchergestalt der Entwurf des allgemeinen -
Theils beendet war, konnten nun auch die
Entwürfe der einzelnen Abschnitte des besondern Theils
ausgearbeitet werden, welche dann gedruckt, und den
einzelnen Mitgliedern mitgetheilt wurden. Mit der
Prüfung dieser, von dem Hofrathe Bauer und den
Ober=Appellations=Räthen Meyer und Spangenberg -
ausgearbeiteten Enzwürfe, beschäftigte, sich
hierauf die Commission vom 6. September bis 13.
October 1824. Nun wurde der solchergestalt berathene -
specielle Theil wiederum als Manuscript abgedruckt. -
Nachdem auf diese Art die Redaction des ganzen
Entwurfs beendigt war, schritt man zu einer nochmaligen -
Revision desselben, theils um die von Mitgliedern -
der Commission gemachten, nachträglichen
Bemerkungen zu prüfen, theils die Critiken von
Mittermaier zu würdigen, theils um die möglichste -
Einheit aller Theile des Entwurfs und der
einzelnen Bestimmungen desselben hervorzubringen,
theils endlich um die Fassung immer mehr zu ver¬Max-Planck-Institut -
für