Inhaltsverzeichnis : Ueber die Rechts- u. Gerichtsverfassung der, zum Regierungs-Bezirke Koblenz gehörigen, ostrheinischen Landestheile (1)

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B.  Bescheidt.
Insachen  Thiell  Schmiedts  zum  Weidtenfelt  in  Ehevogts ¬
  nahmen,  Seines  Jetzigen  Eheweibs  Dietrichs
Schneidters  hinterlasenen  Wietib  Elsenmarien,  Johannes
Abbels  hinterlasenen  Tochter,  contra  desen  Stieffsohn,
Nicolaus  Schneidter  von  Maudten  betr.  Die  theillung
des  vorhandtenen  Gereydes,  alß  Sie  Elßamaria  mit
Ihrem  Jettzigen  Ehemann  gedachten  thiell  Schmiedte,  ad
secunda  vota  geschriedten,  Vundt  worüber  Vndtern  8ten
December  1690.  ein  Inventarium  errichtet  worden,  ist
nach  Beidter  theille  Verhör,  Verhandtelten  Actis,  Vnndt
Beygebrachte  Attestatis,  Vundt  allso  auff  gründtliche  der
Sache  beschehene  Vndtersuchung  hirmit  der  Bescheidt:
daß  Beklachter  Nicolaus  Schneidter  dem  decreto  vom
17ten  April  a.  c.  ein  genüge  gethan,  vundt  die  vor  sich
angezogene  gewonheit  vnndt  den  vorerriechteten  diesem
vorerwehnten  Invetarium  üblich  gewesenen  landtbrauch
vermög  desen  derJenige  theil,  welcher  zur  zweiten  Ehe
Schreidet  das  vorhandtene  gereyte  mit  seinnen  Kindter
Erster  Ehe  ohne  Consideration  desen,  was  ein  odter
andter  theill  in  die  Ehe  bracht  habe,  odter  niecht  In
Zwey  theille  abzutheillen  Schuldig  ist;  daß  dargegen
Er  auch  die  helffte  der  vorhandtenen  gereyde  Schulten ¬
  zahlen  mus,  welche  Sentenz  allso  beidter  theillen
hiermit  in  vim  publicati  zugeschieckt  vnndt  intemiret
wierdt.
Altenkirchen  den  2.  November  1717.
Fürstl.  Sachsen  Sayn.  Oberauffseher  vnndt  Räthe
IHv  Griesheim.
            
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