Full text : Bodenheimer, Constant: Zur Gesetzgebung über das Versicherungswesen

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santesten  Art,  wie  Versicherungshaken  bei  Uhren,  Versicherungsschlösser,
Pendel  und  Schwungräder  u.  dgl.  m.
Das  Assekuranzgeschäft  hat  unter  allen  Formen  der  Versicherung
vor  allem  aus  die  Aufgabe,  beim  Eintritte  bestimmter  zufälliger  Störungen
gewisse  Verluste  zu  ersetzen.  Es  ist  ein  Schadenersatzgeschäft,
ein  Kompensationsgeschäft.  Wir  können  es  mit  der  mechanischen  Kompensation -
  vergleichen,  welche  ihre  Kraft  aus  zufälligen  Kraftüberschüssen
des  Mittels  sammelt,  um  dieselbe  bei  zufälligem  Kraftmangel  wieder  abzugeben. ¬
  Das  Schwungrad  sammelt  die  überschüssige  Kraft  der  Maschine
in  den  kleinsten  Partikelchen  und  ganz  allmälig,  gibt  sie  aber  dann  in
jeder  beliebigen  Größe  momentan  ab,  sobald  die  Maschine  selbst  ihre
Wirkung  zufällig  unter  das  mittlere  Maß  herabmindert.
Und  dieses  Prinzip  des  Schwungrades,  zu  sammeln,
wo  sich  kleine  Ueberschüsse  zeigen,  und  momentan  dort
abzugeben,  wo  Mangel  eintritt,  ist  es  nicht  der  ganzen  Oekonomie -
  eigen,  wirken  nicht  die  Spekulation,  der  Verkehr,  der  Haushalt,
die  Unternehmung  ganz  in  demselben  Sinne,  ja,  was  ist  das  Versicherungsglückspiel -
  anders  als  ein  Schwungrad,  das  bei  Vielen  kleinste  Ueberschüsse ¬
  sammelt,  um  sie  Wenigen,  momentan  in  Stockung  gerathenen,
allsogleich  abzugeben?
In  dem  bereits  zitirten  Werke  bezeichnet  Herrmann  die  Assekuranz,
oder,  wie  er  sie  nennt,  das  Versicherungsglückspiel,  als  eine
der  höchsten  Stufen  der  wirthschaftlichen  Kompensation.
„Hier  wurde  das  Sparen,  d.  h.  das  Ansammeln  großer  Fonds  in
kleinen  Beträgen  zu  Versicherungszwecken  mit  einem  Glückspiele  verbunden, -
  das  nur  in  Fällen  der  Störung  die  Fonds  dem  Versicherungswerber -
  verabfolgt.  Weil  das  Glückspiel  nur  zu  Versicherungszwecken
dient,  und  nicht  zur  Bereicherung  durch  unerwarteten  Gewinn,  hat  es
einen  Theil  seiner  Glückspielsnatur  eingebüßt,  und  anstatt  die
Abenteuerlust  und  das  Spielvergnügen  zu  erhöhen,  hilft
es  gerade  im  Gegentheil  den  Spielcharakter  der  meisten
Handlungen  und  Unternehmungen  des  Menschen  dämpfen.
Nur  für  den  Versicherungsunternehmer  bleibt  es  großentheils  noch  reines
Glückspiel  von  exakter  Organisation  mit  wesentlich  verminderten  Gefahren. -

„Im  Versicherungslotto  haben  wir  zwei  wesentlich  verschiedene
Zweige  zu  unterscheiden.  Der  eine  besteht  in  dem  reinen  Versicherungslotto, ¬
  bei  welchem  nur  eine  Kompensation  des  Zufalls  stattfindet. ¬
  Hier  werden  nur  Risikoprämien,  daher  nur  geringe  Einlagen
gefordert.  Hieher  gehören  die  Feuer-,  Hagel-,  Transport-,  Spiegelglasversicherung ¬
  u.  s.  w.  Der  andere  Zweig  bildet  eine  Kombination
aus  dem  Versicherungslotto  und  der  Amortisation  durch
Spareinlagen.  Die  Prämien  sind  nicht  nur  einzelnen  Risiken  angepaßt,
sondern  bestehen  auch  noch  zu  einem  Theile  aus  Amortisationsraten  des
ganzen  Kapitals  für  die  Zerstörung  durch  alle  nur  möglichen  Gefahren.
            
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