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schiessen, trren Wi-d-re«statt»»g gegen die Ausrü-
ster, den Kapirain und die Bürgen verfolgt wer-
den sollte- Durch ein erstes Verfahren vor einem
inkompetenten Gericht zog sich die Sache in die Län-
ge; allein am 25 September i8°t> erfolgte eine
Entscheidung des PrisenGerichts, welches die Aus«
rüster, den Kapitain und die Bürgschaft des Kor- .
saren Jose pH ine solidarisch verurteilte, den
Vorschuß von 52,912 Franken, welchen die Kasse
der Invaliden von der Marine gemacht hatte, an
diese zurückzuerstatten. Costa ward in dieser Ver-
mtheilung mit einer Summe, von Z7,ooo Franken
begriffen. '
Am 24 April 1807 legte er Opposition dagegen ein.
* Man behauptete für ihn: seine Bürgschaft habe kei-
nen andern Gegenstand gehabt, als die Zahlung
desjenigen Schaden Ersatzes zu versichern, in wel-
chen die Ausrüster wegen ungesetzlicher Prisen verur-
teilt werden können; man könnte sie daher-nicht
auf den Fall einer blossen Freibeuterei ausdeh-
nen ; denn ohngeachtet die allgemeinere Ausdrücke
des Art. 2 11. Buch Titel 7 der Ordonnanz von
i68r und die Verordnungen vom 2z Julius 1704
und 21 Oktober 1744, einer solchen Ausdehnung
empfänglich waren , so habe doch der Art. 20 des
Beschlusses vom 21 Prairial 11, welcher das letzte