Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 26, Abt. 2)

De  divortiis  et  repudiis.
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so  können  sich  doch  allerdings  solche  Fälle  ereignen,  wo
sowohl  bey  Katholiken  als  Protestanten,  auch  wegen  einer
erst  während  der  Ehe  eingetretenen  Unvermögenheit  des
einen  Ehegatten,  mittelst  einer  Dispensation,  die  Trennung
der  Ehe  zugelassen,  und  dem  andern  Theile  die  Schließung
einer  neuen  Ehe  verstattet  werden  kann,  wie  Ge.  Lud.
Böhmer')  in  einem  besondern  Gutachten  über  einen
merkwürdigen  Rechtsfall  gründlich  ausgeführt  hat.  Hierauf ¬
  deutet  auch  eine  Decretale  des  Pabstes  Alexander  III.
hin,  nämlich  das  Cap.  3.  X.  de  frigidis,  wo  in  den
von  Raymund  weggelassenen,  von  Böhmer  aber  wiederhergestellten ¬
  Worten  von  einem  solchen  Falle  die  Rede
ist,  in  welchem  der  Mann  selbst  das  Unvermögen  der  Frau,
die  erst  zwölf  Jahre  alt  war,  durch  unzeitige  Beywohnung
derselben  verursacht  hatte,  und  dennoch  demselben  die  anderweite ¬
  Verehlichung  gestattet  werden  sollte.  Die  Worte  sind.
Si  vero  ex  culpa  viri  hoc  provenit,  licet  non
sit  tutum  indulgeri  ei,  ut  aliam  accipiat;  tamen
sub  dissimulatione  (i.  e.  connipéntia)  poteris  sustinère: ¬
  quia  tutius  est,  unam,  tanquam  uxorem,  habere,
  quam  cum  multis  peccare?).
Qu.  7.  Can.  18.  (Oper  a  Giberto  editor.  Tom.  VIII.
pag.  104.)
1)  Auserlesene  Rechtsfälle.  3.  B.  2.  Abth.  Nr.  235.  S.  536  ff.
Man  sehe  auch  Bihler's  Darstellung  der  Ehehindernisse
im  Staate.  §.  58.  S.  75.  Auch  nach  dem  Preuß.  Landrecht =
  Th.  2.  Tit.  1.  Abschn.  8.  §.  696.  begründet  ein  während =
  der  Ehe  erst  entstandenes,  gänzliches  und  unheilbares =
  Unvermögen  zur  Leistung  der  ehelichen  Pflicht  die
Scheidung.
2)  Böhmer  in  s.  Ausgabe  des  Corp.  iuris  canon.  ad  h.
cap.  3.  Not.  26.  Tom.  II.  pag.  671.  versteht  auch  diese
Worte  von  einer  inhabilitate  superveniente.
            
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