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Bieners Bedenklichkeiten
deutschen Staats= und Justizverfassung bekannt
sind, und alle die Schwierigkeiten einsehen, die
bei uns schon öfters die Ausführung eines Entwurfs -
von weit geringerer Erheblichkeit gehindert
haben, lächeln zwar ohnehin über einen solchen
Vorschlag. Jndessen war es doch um des Publikums -
willen welches sich gar leicht durch patriotisch -
scheinende Vorschläge hinreißen läßt, zu
wünschen, daß ein der Sachen gewachsener Mann
durch einleuchtende Gründe die Unmöglichkeit,
die frembden Rechte aus Teutschlaand zu vertreiben -
und einen neuen Volkspoder zu Stand zu
bringen, zeigen mögte.
Diesen Wunsch ha t
Herr D. Biener in der gegenwärtigen Schrift
recht gut erfüllt. Sie besteht aus 2. Abtheilungen, -
davon die erste von den Bedenklichkeiten
bei Verbannung der ursprünglichfrembden Rechte und
Geseze aus dem heiligen tömischen Reiche handelt. -
Eine allgemeine Betrachtung über die Lage
der deutschen Geseze, deren Entstehung und Verbesserung -
wird (Cap. 1.) vorausgeschickt. Das
der H. V. von dem Anwuchs der verschiedenen
einheimischen und frembden Rechte in Teutschland
beigebracht, ist zwar alles zweckmäsig. Nur können -
wir solches um so mehr übergehen, weil
solche Sachen aus der Rechtsgeschichte schon be= | |
kannt sind. (Der S. 15. aufgestellte Saz, daß
der Stamm der Sachsen unter Karle dem
Gros=Staatsbibliothel -
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
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