Metadata : Neueste juristische Literatur (1782, St. 1 (1782))

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Bieners  Bedenklichkeiten
deutschen  Staats=  und  Justizverfassung  bekannt
sind,  und  alle  die  Schwierigkeiten  einsehen,  die
bei  uns  schon  öfters  die  Ausführung  eines  Entwurfs -
  von  weit  geringerer  Erheblichkeit  gehindert
haben,  lächeln  zwar  ohnehin  über  einen  solchen
Vorschlag.  Jndessen  war  es  doch  um  des  Publikums -
  willen  welches  sich  gar  leicht  durch  patriotisch -
  scheinende  Vorschläge  hinreißen  läßt,  zu
wünschen,  daß  ein  der  Sachen  gewachsener  Mann
durch  einleuchtende  Gründe  die  Unmöglichkeit,
die  frembden  Rechte  aus  Teutschlaand  zu  vertreiben -
  und  einen  neuen  Volkspoder  zu  Stand  zu
bringen,  zeigen  mögte.
Diesen  Wunsch  ha  t
Herr  D.  Biener  in  der  gegenwärtigen  Schrift
recht  gut  erfüllt.  Sie  besteht  aus  2.  Abtheilungen, -
  davon  die  erste  von  den  Bedenklichkeiten
bei  Verbannung  der  ursprünglichfrembden  Rechte  und
Geseze  aus  dem  heiligen  tömischen  Reiche  handelt. -

Eine  allgemeine  Betrachtung  über  die  Lage
der  deutschen  Geseze,  deren  Entstehung  und  Verbesserung -
  wird  (Cap.  1.)  vorausgeschickt.  Das
der  H.  V.  von  dem  Anwuchs  der  verschiedenen
einheimischen  und  frembden  Rechte  in  Teutschland
beigebracht,  ist  zwar  alles  zweckmäsig.  Nur  können -
  wir  solches  um  so  mehr  übergehen,  weil
solche  Sachen  aus  der  Rechtsgeschichte  schon  be=  |  |
kannt  sind.  (Der  S.  15.  aufgestellte  Saz,  daß
der  Stamm  der  Sachsen  unter  Karle  dem
Gros=Staatsbibliothel -

Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
eur
            
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