14.
Samstag den 27. Mai 1882
14.1.
Uebersicht über die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayerischen obersten Landesgerichtes vom 16. bis 31. Dezember 1881
:
Mit einem Nachtrag vom 13. Dezbr. : Bemerkung: Das Urtheil v. 28. Dez. HVNr. 6037 wird nachgetragen
14.1.1.
Civilrechtliche Entscheidungen
14.1.1.1.
Sachenrecht
Samstag den 27. Mai 1882. 47. Jahrgang. M. 11.
Dr. I. A. Seussert's
Wättrr für ArchtZMiukndung
zunächst in Bayern. _
J°nh a l t: Ueb erficht über die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayerischen
obersten Landesgerichts vom 16.—31. Dezember 1881. Mit einem
Nachtrag vom 13. Dezbr. — Literatur-Notiz.
Aeberficht
«brr die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayeri-
schen obersten Landesgerichtes
vom 16. bis 31. Dezember 1881.
Mit einem Nachtrag vom 13. Dezbr.
Bemerkung: Das Urtheil v. 28. Dez. HVNr. 6037 wird
nachgetragen.
Civilrechtliche Gntscheivungen.
Sachenrecht. Zum Festungsrayongesetz v.
21.Dezember 1871. Auslegung des §.35
Abs. 2. Während in §. 8 des Reichsgesetzes vom
21. Dez. 1871, betr. die Beschränkungen des Grund-
eigenthums in der Umgebung von Festungen, vorge- .
schrieben ist, daß bei Neuanlagen von Befestigungen
die gesetzlichen Beschränkungen in der Benützung
des Grundeigenthums von dem Zeitpunkte an in
Wirksamkeit treten, wo die ^ur Feststellung der Be-
schränkungen dienlichen Rayons abgesteckt und durch
Marksteine bezeichnet werden, während ferner §. 34
Abs. 1 a. a. O. im Allgemeinen den Grundsatz aus-
spricht, daß das Reich für die in Folge dieses Ge-
setzes eintretenden Beschränkungen in der Benützung
des innerhalb des Rayons gelegenen Grundelgen-
thums Entschädigung leistet, besteht nach §. 35
Abs. 1a. a. O. diese Entschädigung im Ersätze der-
jenigen Verminderung des Werthes des Grundstücks,
welche für den Besitzer dadurch entsteht, daß das
Grundstück fortan Beschränkungen in der Benützung
Neue Folge XXVII. Band.