Objekt : Handbuch des Armenrechts

Inhaltsverzeichnis.
vom  1.  November  1867  (Bundesgesetzblatt  1867  Nr.  7  S.  55.
Württ.  Reg.Bl.  1871  Nr.  1  Anlage  S.  21).  Vom  22.  September ¬
  1894
24.
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Stadtdirektion
Stuttgart,  die  K.  Oberämter  und  die  Ortsvorsteher,  betr.  den  Eintrag ¬
  von  Bestrafungen  wegen  Bettels  oder  Landstreicherei  in  die
Reisepapiere  der  arbeitsuchenden  Reisenden.  Vom  2.  März  1885
25.
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen, ¬
  die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart,  die  K.  Oberämter  und
die  Ortsvorsteher,  betr.  Maßregeln  zur  Bekämpfung  des  Vagantentums. ¬
  Vom  2.  Februar  1884
Zur  Frage  der  Naturalverpflegung
26.
27.
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen, ¬
  die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart,  die  K.  Oberämter  und
die  Ortsvorsteher,  betr.  Maßnahmen  gegen  das  Stromertum,
13.
1888
Vom  21.  Matz
28.
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen, ¬
  die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart,  die  K.  Oberämter  und
die  Ortsbehörden,  betr.  Maßregeln  gegen  herumziehende  Zigeuner.
Vom  23.  August  1879
29.
Erlaß  an  die  K.  Kreisregierungen,  die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart, ¬
  die  K.  Oberämter  und  die  Ortsbehörden,  betr.  Maßregeln
gegen  herumziehende  Zigeuner.  Vom  8.  August  1885
30.  Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen, ¬
  die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart,  die  K.  Oberämter
und  die  Ortsbehörden,  betr.  Maßregeln  gegen  herumziehende
Zigeuner.  Vom  4.  Januar  1887
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Oberämter,  betr.
31.
Maßregeln  gegen  die  Zigeuner.  Vom  11.  August  1888
Sechster  Abschnitt.
Sonstige  das  Armenwesen  und  besondere  Notfälle  betreffende
Vorschriften.
I.  Die  Fürsorge  für  Kinder
1.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  die  Unterbringung ¬
  und  Verpflegung  armer  Kinder.  Vom  30.  Juli  1839
2.  Erlaß  des  K.  Medizinalkollegiums  an  sämtliche  K.  Oberämter ¬
  und  Oberamtsphysikate.  Vom  14.  August  1873
Erlaß  des  K.  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Stadt3. ¬

direktion  Stuttgart,  die  K.  Oberämter  und  Physikate,  betr.
den  Schutz  der  in  fremde  Pflege  gegebenen  Kinder  unter
Jahren.  Vom  11.  Juni  1880
Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern,  betr.
die  Unterbringung  und  Verpflegung  der  von  Gefangenen
in  einer  Strafanstalt  oder  in  einem  Untersuchungsgefängnis
geborenen,  sowie  der  mit  ihren  Eltern  zur  Haft  gebrachten
Kinder.  Vom  14.  März  1882

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