Inhaltsverzeichnis.
vom 1. November 1867 (Bundesgesetzblatt 1867 Nr. 7 S. 55.
Württ. Reg.Bl. 1871 Nr. 1 Anlage S. 21). Vom 22. September ¬
1894
24.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Stadtdirektion
Stuttgart, die K. Oberämter und die Ortsvorsteher, betr. den Eintrag ¬
von Bestrafungen wegen Bettels oder Landstreicherei in die
Reisepapiere der arbeitsuchenden Reisenden. Vom 2. März 1885
25.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen, ¬
die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und
die Ortsvorsteher, betr. Maßregeln zur Bekämpfung des Vagantentums. ¬
Vom 2. Februar 1884
Zur Frage der Naturalverpflegung
26.
27.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen, ¬
die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und
die Ortsvorsteher, betr. Maßnahmen gegen das Stromertum,
13.
1888
Vom 21. Matz
28.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen, ¬
die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und
die Ortsbehörden, betr. Maßregeln gegen herumziehende Zigeuner.
Vom 23. August 1879
29.
Erlaß an die K. Kreisregierungen, die K. Stadtdirektion Stuttgart, ¬
die K. Oberämter und die Ortsbehörden, betr. Maßregeln
gegen herumziehende Zigeuner. Vom 8. August 1885
30. Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen, ¬
die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter
und die Ortsbehörden, betr. Maßregeln gegen herumziehende
Zigeuner. Vom 4. Januar 1887
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Oberämter, betr.
31.
Maßregeln gegen die Zigeuner. Vom 11. August 1888
Sechster Abschnitt.
Sonstige das Armenwesen und besondere Notfälle betreffende
Vorschriften.
I. Die Fürsorge für Kinder
1. Verfügung des Ministeriums des Innern, betr. die Unterbringung ¬
und Verpflegung armer Kinder. Vom 30. Juli 1839
2. Erlaß des K. Medizinalkollegiums an sämtliche K. Oberämter ¬
und Oberamtsphysikate. Vom 14. August 1873
Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die K. Stadt3. ¬
direktion Stuttgart, die K. Oberämter und Physikate, betr.
den Schutz der in fremde Pflege gegebenen Kinder unter
Jahren. Vom 11. Juni 1880
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betr.
die Unterbringung und Verpflegung der von Gefangenen
in einer Strafanstalt oder in einem Untersuchungsgefängnis
geborenen, sowie der mit ihren Eltern zur Haft gebrachten
Kinder. Vom 14. März 1882
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