7.
Ist die Einigung im Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Rechtsgeschäft?
Stöver, Dr. Diedrich, Referendar in Oldenburg
5.
Ist die Einigung im Sachenrecht des Änrgerlichen
Gesetzbuchs ein Rechtsgeschäft?
Von Referendar vr. Nedrich Stöver in Oldenburg i. Gr.
A?)
Rechtfertigung des Themas und Anlage der Arbeit.
Zur Übertragung des Eigentums, zur Begründung, Übertragung,
Änderung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken wie
an beweglichen Sachen verlangt das B.G.B. die „Einigung" der Be-
teiligten über die betreffende Rechtsänderung oder daß die Parteien über
die Rechtsänderung „einig" sind?) Eine Einigung ist endlich auch
*) Vorbemerkung: Nachstehende, das Wesen der Einigung im Sachen-
recht untersuchende Abhandlung wurde Anfang 1903 als Erlanger Dissertation
vorgelegt. Seitdem ist der Streit um die rechtliche Natur der Einigung heftiger
geworden. In der Bekämpfung der Vertragstheorie ist Bruck (E. Bruck, Die
Einigung im Sachenrecht des B.G.B., erschienen 1900 bei Liebmanu) in Eccius
(insbesondere Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechtes Bd. 47 H. 1
S. biss.) ein starker Bundesgenosse erstanden. Anknüpfend an beide hat das
Problem auf eigenartige Weise zu lösen versucht G. Ortlieb (Einigung und
dinglicher Vertrag bei Struppe u. Winckler 1904). Der zur Ergründung des
Wesens der Einigung in der folgenden Untersuchung eingeschlagene Weg ist
bisher noch nicht betreten worden Zu dem Neuen, was Anhänger und Gegner
der Vertragstheorie in den Streit hinein getragen haben, ist nachträglich Stellung
genommen. D- V.
*) Die grundlegenden §§ sind § 873 und § 929. Im einzelnen vgl- noch
§ 925 (Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke), 88 1012 ff. (Erbbau-
recht), 88 1018 ff. (Grunddienstbarkeiten), 88 1032 ff. (Nießbrauch), 88 1694 ff,
(Vorkaufsrecht), 88 "05 ff. (Reallasten), 88 «13 ff. (Hypothek), 88 "91 ff
(Grundschuld), 88 «99 ff. (Rentenschuld), 88 1205 ff. (Pfandrecht an beweglichen
Aachen).