Contents : Schubert-Soldern, Egon von: ¬Die Sequestration nach österreichischem Rechte

§.  29.  Die  politische  Sequestration  als  Steuerexecution.
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letztere  Behörden  man  als  politische  Behörden  im  engeren  Sinne
bezeichnet.
Die  politische  Sequestration  hat  ihre  selbständigen,  von
der  gerichtlichen  Sequestration  abweichenden  Grundlagen,  welche
theils  in  den  politischen,  theils  in  den  Justizgesetzen  enthalten
sind.  Nach  denselben  kann  man  dreierlei  Arten  der  politischen
Sequestration  aufstellen,  und  zwar:
1.  Die  politische  Sequestration  zur  Hereinbringung
von  Steuern  und  der  denselben  gleichgestellten  öffentlichen
Abgaben  (Steuerexecution).
II.  Die  polizeiliche  Sequestration  der  gefundenen
Sache.
III.  Die  im  Verwaltungswege  angeordnete  Sequestration -
  einer  Eisenbahn.
I.  Die  politische  Sequestration  als  Steuerexecution.
§.  29.
1.  Die  gesetzlichen  Grundlagen  derselben.
A.  Allgemeine.  Die  älteste  allgemeine  und.  weil  formell
noch  nicht  aufgehoben,  bis  heute  noch  in  Geltung  stehende  Vorschrift -
  über  die  Sequestration  in  Steuersachen  enthält:
1.  Das  k.  k.  Sistemalpatent  der  Kaiserin  Maria
Theresia  vom  6.  September  1748,  Nr.  54  der  Sammlung
der  Pol.  Gesetz.  Maria  Theresias,  I.  Band,  Seite  71  *)  und  die
demselben  unter  lit.  A  beigeschlossene  „Instruction  für  die
Führungscommissarien,  wenn  sie  zur  Eintreibung  des
rückständigen  Extraordinariums  als  Sequester  angestellt -
  werden  (Ibid.  I,  B  S.  82).  2)  Als  weitere  gesetzliche  Vorschriften -
  sind  anzuführen:
’)  Der  vollständige  Titel  dieser  Gesetzsammlung  lautet:  „Sammlung
aller  k.  k.  Verordnungen  und  Gesetze  vom  Jahre  1740  bis  1780,
die  unter  der  Regierung  des  Kaisers  Josef  des  II.  theils  noch  ganz
bestehen,  theils  zum  Theile  abgeändert  sind,  als  ein  Hilfs-  und
Ergänzungsbuch  zu  dem  Handbuche  aller  unter  der  Regierung  des
Kaisers  Josef  des  II.  für  die  k.  k.  Erbländer  ergangenen  Verordnungen -
  und  Gesetze  in  einer  chronologischen  Ordnung.“  Wien  1787.
2)  Sieh  den  Auszug  aus  diesen  Systemalpatent  und  die  citirte  Instruction
lit.  A  im  Anhange.
            
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