Objekt : Billich, Carl: ¬Das württembergische Gewerbe-Recht

XXII
Inhaltsübersicht.
Seite
II.  Einzelne  Wirthschaftsgewerbe  und  deren  Be§. ¬
  317.
fugnisse.
473
1)  Schildwirthschaften
474
2)  Speisewirthschaften
„  318.
3)  Schenkwirthschaften  (Gassenwirthschaf„ -
  319.
475
ten)
476
Bierbrauereien
4)
„  320.
5)  Branntweinbrennereien  und  Essigsiede„ ¬
  321.
476
reien
478
6)  Kaffeehäuser  und  Billards
„  322.
479
7)  Kasernenwirthschaften  (Markedenter)
„  323.
8)  Unbeständiger  Ausschank  der  Wein-  und
„  324.
Obstmostproducenten
480
III.  Unberechtigter  Wirthschaftsbetrieb  und  Be„ ¬
  325.
481
fugnißüberschreitung  der  berechtigten  Wirthe
IV.
Verlust  der  Wirthschaftsberechtigung
484
„  326.
V.
Polizeiliche  Vorschriften  hinsichtlich  des  Be„ ¬
  327.
triebs  von  Wirthschaftsgewerben.
1)  obrigkeitliche  Taxe  und  Schau,  ins485 ¬

besondere  des  Biers
486
„  328.
2)  Branntweinverunreinigung  durch  Kupfer
3)  Trinkgeschirre  der  Wirthe.
„  329.
490
a)  Pfechtung  derselben
494
„  330.
h)  Visitation  der  Trinkgeschirre
496
4)  Polizeistunde
„  331.
332—334.
497—500
Wollweber  (Tuch=  und  Zeugmacher)
335,  336.
501—503
Zeug=  und  Zirkelschmiede
„  337.
Ziegler.
Unzünftigkeit  der  Ziegler.  Prüfung  der  persön¬503

lichen  Befähigung
504—512
Ziegelordnung
„  338—342
Zimmerleute
512—514
Zinngießer.
„  343.
514
Zünftigkeit  derselben
„1344
514
Gewerbebefugnisse
515
„  345.
Gehalt  und  Stempelung  der  Zinnwaaren
515
Umgießen  und  Flicken  von  Zinnwaaren
„).346.
516
Verbot  des  Eichens  durch  Zinngießer
„  347.
516
„  348.
Schau  der  Zinngießerwaaren
3.
516
Färben  der  Kinderspielwaaren.
„  5„ -
  350.  Lehrzeif
516
„  351*)  352.  Zinkenisten  516,  517
"
            
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