Kontorwissenschaft.
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Pfandschuld zu kreditieren und für die Tilgung
derselben an dasjenige Konto
zu debitieren ist, durch welches die Ausbezahlung erfolgt. Die Zinsen auf die
hypothekarische Schuld sind, wie schon erwähnt,
stets dem Immobilienkonto zu
belasten, so daß das Hypothekenschuldenkonto stets nur Kreditor für den Betrag
der Pfandforderung bleibt.
8. Mobilienkonto.
Dieses Konto wird auch Utensilienkonto, Gerätschaftenkonto benannt
und debitiert, sowohl für den Wert der vorhandenen Handlungsgerätschaften
und des Kontormobiliars,
selbstredend auch für alle neu angeschafften und zur
Wiederergänzung 2c. dienenden Gegenstände, nach dem ursprünglichen vollen
Kostenpreise. Kreditiert wird dasselbe per Kassakonto für den Erlös aus den
Stücken.
wieder verkauften
etwa
Da die Mobilien
so pflegt
durch Abnutzung an ihrem Werte verlieren,
man alljährlich gewisse Prozente, in der Regel 10% abzuschreiben, die dem
Mobilienkonto zu Lasten des Gewinn- und Verlustkontos zu kreditieren sind.
Der verbleibende Betrag, welcher als Wert der Mobilien zur Inventur anzusehen ¬
ist, ist dem Mobilienkonto durch Bilanzkonto zu kreditieren.
9. Handlungsunkostenkonto.
Zu den Handlungsunkosten sind die Gehalte des Personals, die Ausgaben
ir Kontorbedürfnisse, Reisespesen, Portoauslagen, Arbeitslöhne, Steuern und
Abgaben, die auf dem Betriebe des Geschäfts haften, etwaige Miete für die Geschäftslokalitäten, ¬
überhaupt diejenigen Ausgaben zu rechnen, welche durch den
Betrieb eines Geschäfts im allgemeinen verursacht werden, die sich also nicht
auf eine besondere Unternehmung beziehen, oder diesem oder jenem Objekt zur
Last fallen. Spesen auf Waren (Frachten, Zölle, Assekuranzkosten 2c.) für unsere
eigene oder für fremde Rechnung, fallen dem Warenkonto und nicht dem Handlungsunkostenkonto ¬
zur Last.
Letzteres wird demnach debitiert
für den Betrag der im Handlungsunkostenbuche (s. d.) spezifizierten
von da am Schlusse jeden Monats in das Kassabuch übergegangenen
Handlungsspesen, sowie für alle von andern uns berechneten Unkosten
dieser Art (Porto, Wechselstempel u. s. w.);
dagegen ist es zu kreditieren:
für alles, was von solchen Ausgaben etwa wieder eingeht, oder was
wir davon unsern Geschäftsfreunden belasten.
Der Abschluß des Kontos erfolgt durch Gewinn- und Verlustkonto.
10. Haushaltungskonto.
Die Errichtung dieses Kontos wird besonders da nötig, wo die Gesetze dem
Kaufmann auferlegen, seinen Haushaltungsaufwand in den Büchern zu verzeichnen.
Es soll nachweisen, wieviel er auf sein Hauswesen aus dem Geschäfte verwendet hat.
Debitiert wird dasselbe für alle Gelder, welche auf das Hauswesen und
auf die persönlichen Bedürfnisse des Chefs verwendet werden, ferner für das,
was aus dem Geschäfte in Waren oder sonstigen Wertobjekten genommen wird,
zu Gunsten des Kassakontos oder des bezüglichen Kontos
kreditiert dagegen zu Lasten des Gewinn- und Verlustkontos für den
Gesamtbedarf
Abgeschlossen wird das Haushaltungskonto mittels Kapitalkonto, da die
Haushaltungskosten mit dem Geschäftsbetriebe nichts gemein haben.
In einem Sozietätsgeschäft pflegt man ein solches Konto nicht zu errichten;
die Privatkonten der Teilhaber treten an seine Stelle