Full text : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 5 = H. 9/10 (1829))

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Rothvogel  habe  ihn  hierauf  gefragt,  warum  er  denn  nicht  die
Frau  und  die  Kinder  umbringe,  worauf  er  jedoch  nicht  geantwortet, -
  indem  er  nicht  weiter  habe  auf  ihn  hören  wollen.  Dann
sey  er  sogleich  von  dem  Hause  weggelaufen.  Weiter  wisse  er  von
der  Sache  nichts.  Beide  Indianer  stimmten  darin  überein,  daß
sie  nichts  unversucht  gelassen  hätten,  um  Rothvogel  von  seinem
mörderischen  Vorhaben  abzubringen.
Nach  Aussage  anderer  Zeugen  hatte  Lipcap  nach  seiner  Ermordung -
  mehrere  Stiche  in  den  Lenden,  im  Unterleibe  und  in
der  Brust,  war  skalpirt,  und  schien  durch  den  Rücken  geschossen
zu  seyn.  (Aus  dem  New-York  Statesman  abgedruckt  im  Boston
Daily  Advertiser  vom  7.  Januar  1829.
Das  Ende  der  Verhandlung  und  der  Urtheilsspruch  sind  derzeit -
  noch  nicht  bekannt.
D.  H.
Kürzere  Notizen  aus  Americanischen  Blättern.
Mitgetheilt  von  Herrn  Kammerjunker  Carl  von  Schirach.
Der  Rhode  Island  American  vom  27.  März  d.  J.  enthält -
  einen  Criminalfall,  aus  welchem  man  ersieht,  wie  vielen
Einfluß  ein  einnehmendes  Aeußere  auf  das  Gericht  wie  auf  das
Publicum  hat.  Mary  Lynch,  war  des  Diebstahls  eines  Taschenbuchs -
  mit  12  Dollars,  welches  einem  ihrer  eigenen  Landsleute,
Namens  Lundy,  gehörte,  bezüchtigt.  Sie  war  erst  16  Jahre
alt,  vor  wenigen  Monaten  von  Ireland  gekommen  und  von  einer
in  den  unteren  Ständen  ungewöhnlichen  Schönheit,  besaß  keine
Verwandte,  Freunde,  Geld,  und  ihre  verlassene  Lage  erweckte
für  sie  allgemein  das  lebhafteste  Jnteresse.  Selbst  der  Gerichtshof -
  legte  dieß  an  den  Tag,  obwohl  die  Jndicien  im  hohen  Grade
gravirend  waren.  Wir  wollen  nicht  behaupten,  heißt  es  in  dem
obgenannten  Blatte,  daß  ein  Frauenzimmer  von  gewöhnlichem
Aeußeren  denselben  Eindruck  erregt  hätte,  aber  man  muß  auch
nicht  die  besseren  menschlichen  Gefühle  zu  genau  prüfen.  Selbst
Max-Planck-Institut  für
DFG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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