Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
II. Walch de testis reo
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II.
Caroli Frid. Walchii D. Jur. Prof.
Publ. in Acad. Georg. Augusta, de Testis reo
paris praestantia, Liber fingularis. Jenae ap.
Viduam Croecker. 1756. 8. Bogen -
in 8.
Der gelehrte Herr Verf. hat hier eine allen -
Liebhabern der teutschen Rechtsgelehrsamkeit -
sehr angenehme Bemühung
übernommen, da er einem ursprünglich teutschen -
Gebrauche, und von welchem dennoch
hin und wieder noch einige Ueberbleibsel zu finden, -
ob er gleich selbst von den in Teutschland
eingeschlichenen fremden Rechten größtentheilverdrungen -
worden, bis in seine ersten Ovellen -
nachgespüret, und ihn aus diesen so geschickt
und gründlich erläutert. Es ist derjenige Gebrauch, -
vermöge dessen ein Zeuge allemal mit
demjenigen, gegen den er aufgeführet werden
sollte, von gleichem Stande seyn mußte, und
er ist lange vor der Einführung der ausländischen -
Rechte überall in Teutschland üblich gewesen, -
so wie er auch ganz von diesen abgehet,
und gehöret also unter die ursprünglichen und
unvermischten teutschen Gewohnheiten. Er
ist einer genauern Untersuchung um so mehr
würdig gewesen, da man nicht nur in denen
alten
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