thumbs : Unpartheyische Critik über juristische Schriften inn- und ausserhalb Deutschland (Bd. 5 = St. 1/6 (1754/57))

Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte

II.  Walch  de  testis  reo
482
II.
Caroli  Frid.  Walchii  D.  Jur.  Prof.
Publ.  in  Acad.  Georg.  Augusta,  de  Testis  reo
paris  praestantia,  Liber  fingularis.  Jenae  ap.
Viduam  Croecker.  1756.  8.  Bogen -
  in  8.
Der  gelehrte  Herr  Verf.  hat  hier  eine  allen -
  Liebhabern  der  teutschen  Rechtsgelehrsamkeit -
  sehr  angenehme  Bemühung
übernommen,  da  er  einem  ursprünglich  teutschen -
  Gebrauche,  und  von  welchem  dennoch
hin  und  wieder  noch  einige  Ueberbleibsel  zu  finden, -
  ob  er  gleich  selbst  von  den  in  Teutschland
eingeschlichenen  fremden  Rechten  größtentheilverdrungen -
  worden,  bis  in  seine  ersten  Ovellen -
  nachgespüret,  und  ihn  aus  diesen  so  geschickt
und  gründlich  erläutert.  Es  ist  derjenige  Gebrauch, -
  vermöge  dessen  ein  Zeuge  allemal  mit
demjenigen,  gegen  den  er  aufgeführet  werden
sollte,  von  gleichem  Stande  seyn  mußte,  und
er  ist  lange  vor  der  Einführung  der  ausländischen -
  Rechte  überall  in  Teutschland  üblich  gewesen, -
  so  wie  er  auch  ganz  von  diesen  abgehet,
und  gehöret  also  unter  die  ursprünglichen  und
unvermischten  teutschen  Gewohnheiten.  Er
ist  einer  genauern  Untersuchung  um  so  mehr
würdig  gewesen,  da  man  nicht  nur  in  denen
alten
Voltage:  U
Univers
            
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