Metadaten : Handbuch des Civilrechts (2)

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„alle  Rücksicht  auf  culpa  oder  Verse„hen ¬
  heisse  „quodsi  a  furibus  subrep„tum ¬
  sit  pecus  commune,  proprium
„sochi  detrimentum  est,  quia  custo„diam -
  socius  praestare  debuit."*
Hier  fehlte  es  Herrn  von  Löhr  wieder  gar
sehr  an  einer  vollständigen  Uebersicht  und
.  ...
practischen  Vorstellungen.  Was  den  socius
betrift,  wovon  die  angeführte  l.  52.  §.  7.
spricht,  so  steht  ausdrücklich  dabei  „haec
vera  sunt,  si  modo  societatis  contrahendae
caussa  pascenda  data  sunt  pecora;  Ulpian
redet  also  von  einem  Hirten,  welcher  für
beständige  höchst  treue  Wächter  —
oder -
  —  Hunde  sorgen  muss,  wobei  kein
eigentlicher  Diebstahl  möglich  ist
..  In
*)  Die  Hunde  müssen  so  gezogen  seyn,  dass  sie
keine  fremde  Person  ohne  Gewalt  herannahen
lassen.  Da  übrigens  der  Hirte  eine  nächtliche ¬
  Vergiftung  derselben  befürchten  muss,
so  ist  es  allerdings  seine  Pflicht,  bevor  er
sich  niederlegt,  nachzusehen,  ob  sich  an  den
Thieren  noch  kein  Zeichen  von  Krankheit
            
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