Contents : Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 4 (1840))

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Wilda:

des Mittelalters, aus Unkenntniß der Fortbildung des Rechtes, die
Germanisten sich immer mehr gegen die Erbfolge der vorehelichen
Kinder in Lehn - und Familienfideieommißgüter erklärt haben.
Weder Pätz, noch Eichhorn oder Phillips u. And. ist wohl unbe-
kannt gewesen, daß die eigentlich deutsche Rechtslosigkeit der Unehe-
lichen schon vor Jahrhunderten erloschen war, und daß es in dem
Gange der Rcchtsentwicklung, besonders in der Tendenz der neuern
lag, die Rechtsnachtheile der unehelichen und vorehelichen Geburt
immer mehr verschwinden zu lassen; auch konnte es ihnen — selbst
bevor Di eck darüber seine genauem Forschungen zu Tage gefördert
hatte — wohl nicht entgangen sein, daß die gemeine Meinung der
Juristen, und so entschiedener, je weiter wir zurückgehen, sich nicht
nur für die Suecesstonsfähigkeit der Mantelkinder in Lehn, sondern
für völlige Gleichstellung derselben mit den ehelich Geborenen aus-
gesprochen hatte, und daß man dieses auf alle Verhältnisse, alle
Stände in gleicher Weise anwenden wollte. Allein es war ihnen
dabei auch bewußt, daß dieses den deutschen Rechtsansichten und
Verhältnissen, nicht etwa des Mittelalters, sondern noch viel späte-
rerJahrhunderte geradezu widersprach, daß die gemeine Meinung der
Rechtögelehrten, indem sie weder der Ausdruck ,,einer im Bewußt-
sein des Volkes begründeten Rechtsüberzeugung, noch das Ergeb-
niß einer wissenschaftlichen Forschung war," jedes wahren rechtlichen
Fundamentes ermangelte. Haben doch schon manche ältere Juristen
zur Begründung der richtigen Ansicht sich nicht aus den Buchstaben
alter Rechts - und Gesetzbücher berufen, sondern auf die Natur der
Lehnfolge, auf die Ansicht, daß durch die Legitimation der Makel
unehelicher Geburt nicht wirklich vernichtet werde; hat ja auch schon
von Ludewig"), den die Anwälte der Beklagten fortwährend
als eine Autorität für sich angeführt haben ,4), in einem Gutachten
über den unten zu erwähnenden von künsbergschen Fall die
Gründe für die Nichtfolgefähigkeit der Mantelkinder entwickelt, ohne
sich der Flachheit schuldig gemacht zu haben, deren Dieck fast die
neuern Germanisten insgesammt beschuldigte. In Folge der Dieck'-
schen Untersuchung ist nun freilich der consensus doctorum, wie er

13) Consilia llallensium, Vol. I. >!>,. III. N. c. P. 1. p. 938.
14) S. Duplik, S. 137; vgl. Gegenw. Lage / S. 127.

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