Contents : System des heutigen römischen Rechts (3)

§.  108.  Altersstufen.  Infantes.  (Fortsetzung.)
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dem  Unmündigen,  der  noch  unter  väterlicher  Gewalt  steht,
und  der  auf  keine  Weise  eine  Schuld  contrahiren  kann  (d).
Denn  auch  bey  dem  proximus  pubertati  paterfamilias  gründete ¬
  sich  die  Möglichkeit  des  Eintritts  in  ein  Schuldverhältniß, ¬
  wenngleich  nicht  wie  bey  einem  jüngeren  auf  benigna ¬
  interpretatio  (§  107.  a),  dennoch  auf  die  künstliche
Anstalt  der  auctoritas,  und  diese  war  nur  eingeführt  wegen ¬
  des  dringenden  Bedürfnisses  bey  einem  mit  eigenem
Vermögen  versehenen  Unmündigen  (§  107).  Bey  dem  filiusfamilias, ¬
  der  kein  Vermögen  haben  konnte,  war  dieses
Bedürfniß  nicht  vorhanden,  und  darum  war  es  ganz  unnütz ¬
  dem  Vater  eine  ähnliche  Macht  wie  die  tutoris  auctoritas ¬
  zu  verleihen,  blos  damit  der  Sohn  möchte  Schuldner ¬
  werden  können.
II.  Bey  den  Obligationen  aus  Delicten  gelten
andere  Regeln.  Delicte  sind  nicht,  wie  die  Rechtsgeschäfte, ¬
  Bedürfniß  für  den  Verkehr,  sondern  vielmehr  nur
Störungen  desselben.  Daher  ist  für  sie  weder  die  benigna
interpretatio  (§  107.  a)  angewendet  worden,  noch  auch
überhaupt  die  auctoritas,  wodurch  ja  nur  erlaubte  Ge(d) ¬
  §  10  J.  de  inut.  stip.  (3.19.),
ritas  schon  so  vermindert,  daß
man  es  wohl  deswegen  unterL. =
  141  §  2  de  V.  O.  (45.  1.).
ließ,  besondere  Vorkehrung  für
Dieser  Satz  bezieht  sich  nur  auf
diesen  Fall  zu  treffen.  Namentdas =
  ältere  Recht,  nicht  auf  die
lich  für  das  sogenannte  extraorder ¬
  neueren  Zeit  des  R.  R.  andinarium =
  bekam  der  unmündige
gehörenden  sogenannten  Peculien.
Ein  castrense  kann  der  UnmünSohn ¬
  keinen  Tutor,  sondern  eidige -
  überhaupt  noch  nicht  haben
nen  Curator,  der  also  zur  auctoals ¬
  aber  das  sogenannte  advenritas ¬
  unfähig  war.  L.  8  §1C.
titium  aufkam,  war  die  Gewohnde ¬
  bon.  quae  lib.  (6.  61.).
heit  und  das  Bedürfniß  der  aucto-
            
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