Volltext : O - Spu (Vierter Theil)

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Wortlaut  und  Sinne  des  Gesetzes  schlechterdings  nicht
mehr  vereinigen  lässt.»
1.  Übereinstimmend  wird  von  der  Kritik  als  Hauptgrund ¬
  für  die  Verschärfung  der  Automobilhaftung  die
besondere  Gefährlichkeit*)  der  Automobile
angeführt.  In  der  Tat  haben  die  neuesten  Ergebnisse  der
Statistik  eine  erschreckende  Zunahme  der  durch  den
Automobilbetrieb  verursachten  Unfälle  ergeben.  (Vergl.
unten  S.  115  ff.)
3)  Mit  Recht  sagt  Oehlert,  zur  Automobilhaftpflicht  in
Seufferts  Blätter  für  Rechtsanwendung  1908  S.  12:  „Unsere  Rechtssprechung ¬
  plagt  sich  ersichtlich  mit  dem  alten  Verschuldungsprinzip
herum  mit  dem  Gefühl,  dass  dieses  für  die  durch  das  Automobil  geschaffenen ¬
  neuen  Verhältnisse  nicht  mehr  passt.
*)  Vergl.  insbesondere  die  Motive  zum  Entwurf  eines  Gesetzes
über  die  Haftpflicht  für  den  beim  Betriebe  von  Kraftfahrzeugen  entstandenen ¬
  Schaden,  der  dem  deutschen  Reichstag  am  1.  März  1906
vorgelegt  wurde  (Karl  Heymanns  Verlag  Berlin
Entwurf  1)  —
und  den  österreichischen  Entwurf  eines  Gesetzes  betreffend  die  Haftung ¬
  für  Schäden  aus  den  Betrieben  von  Automobilen  (2068  der  Beil.
zu  den  Stenographischen  Protokollen  des  Österreichischen  Abgeordnetenhauses, ¬
  XVII.  Session  1904,  abgedruckt  im  Jahrbuch  der  Automobil- ¬
  und  Motorbootenindustrie  a.  a.  O.  S.  182  ff.).
Vergl.  ferner  Hilse,  Haftpflicht  der  Kraftfahrzeuge,  Berlin
1900,  S.  30—33.  —  Derselbe,  Gutachten,  abgedruckt  in  den  Verhandlungen ¬
  des  26.  Deutschen  Juristentages,  Berlin  1902,  Bd.  1  S.  31  ff.  —
Meili,  Die  rechtliche  Stellung  der  Automobile,  Zürich  1902  S.  36.
Derselbe,  Die  Kodifikation  a.  a.  O.  S.  62  ff.  —  Derselbe,  Ein  Reichssetz ¬
  über  die  Haftung  für  Schädigung  durch  Automobile,  D.  J.  Z.
1907  S.  985  ff.  —  Derselbe,  Die  zivilrechtliche  Verantwortlichkeit  für
Automobilunfälle  am  schweizerischen  Juristentage,  Recht  1907
S.  1242  ff.  —  Eger  Dr.,  Die  Haftpflicht  der  Automobile,  D.  J.  Z.  1904
S.  192.—  Gujer,  a.  a.  O.  S.  21  ff.  —  Vorwerk,  a.  a.  O.  S.  61  ff.
Sieber,  Zur  Haftpflicht  der  Tiere  und  Automobile,  D.  J.  Z.  1905
S.  140.  —
Es  würde  zu  weit  führen,  auf  die  mehr  oder  weniger  temperamentvollen ¬
  Klagen  über  die  Gefährlichkeit  der  Automobile  in  der
Presse,  in  den  Parlamenten  und  berufsständischen  Versammlungen
naher  einzugehen.  In  letzterer  Beziehung  sei  auf  den  Sonderabdruck
des  deutschen  Landwirtschaftsrats:  Regelung  des  Verkehrs  mit
Kraftfahrzeugen  auf  dem  platten  Lande,  Berlin  1906  S.  154  ff.  hingewiesen. ¬

            
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