fullscreen : Mohr, Ulrich von: Geordnete Gesetzes-Sammlung und grundsätzliche Uebersichten der Achtzehn Erbrechte des Eidgenössischen Standes Graubünden

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dessen  con  ils  mobels  gnir
jenigen  liegenden  Güter  aber.
Starzos.
die  man  nicht  mehr  erweisen
kann,  von  welcher  Seite  daß
sie  herrühren,  sollen  mit  dem
beweglichen  Vermögen  u.  gleich
wie  die  fahrende  Habe  gesöndert ¬
  und  getheilt  werden.
.4.  Con  declaraunza
§.  4.  Mit  der  weitern  Erchia'lsMèschiels ¬
  hègian  letta
klärung:  daß  die  Mannsperda ¬
  salvær  las  chiesas  per
sonen  die  Wahl  haben  sollen.
pretsch  et  pajamaint,  per
die  Häuser  an  sich  zu  ziehen,
cussailg  dels  plû  prossems  ;
für  den  Werth  und  Ausrichet ¬
  füssen  plüs  in  il  plû  proastung, -
  wie  es  die  nächsten  Versem =
  grò,  dessen  ils  Mèwandten ¬
  für  gut  und  rathsam
schiels  numnær  duos  da
erachten.  Und  wenn  mehrere
quells,  et  las  femnas  il  terz.
im  nächsten  Grade  verwandt
Laschand  però  ad  ogni
sind,  so  sollen  dann  in  diesem
Vschinaunchia,  circa  las
Fall  die  Mannspersonen  zwey
femnas  chi  nun  sun  ma¬  dieser  Verwandten,  und  die
ridædas,  da  fer  AschantaWeibspersonen ¬
  den  dritten  ermaints =
  à  lur  beneplacit.
wählen.  Inzwischen  wird  immerhin ¬
  einer  jeden  einzelnen  Gemeinde ¬
  überlassen,  bezüglich  auf
unverehelichte  Weibspersonen,
diejenigen  Verordnungen  zu  treffen, =
  die  sie  für  angemessen  erachtet.
§.  5.  1687.  als  11.  Nov.
§.  5.  Den  11  November
in  las  Agnias  ais  ordinò  :
1687,  an  der  Au  ist  verordChia ¬
  crudand  qualche
net:  daß  wenn  eine  Erbschaft
hierta,  et  chia  da  quella
hinterlassen  wird,  und  nach
non  constess  legitimamaing
förmlich  gerichtlich  angestellter
informatiun  dels  hartævels
Untersuchung  es  sich  ergeben
inclusive  il  quart  grò;  in
würde,  daß  in  Bezug  auf
tél  cas  tuotta  quella  roba
eine  solche  Erbschaft  keine  Erdesss =
  crudær  alla  Baselgia,
ben  bis  auf  den  4  Grad  ininnua ¬
  la  persuna  ais  Vschiclusive -
  sich  vorfinden,  so  sol  |
na,  et  siand  la  persuna
dann  in  einem  solchen  Fall
fulastera,  crouda  alla  Bader -
  ganze  Nachlaß  der  Kirche
selgia,  innua  ils  bains  giaehesjenigen ¬
  Ortes  anheim  falschan. ¬

len,  allwo  der  Erblasser  Bürger =
  ist;  und  wenn  der  Erblasser ¬
  ein  Fremder  ist,  so  de  r
Kirche  derjenigen  Gemeinde,
wo  die  Güter  liegen.
            
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