Erstes Hauptstück.
23
Ausländer von dem großherz. Generalstaatsprokurator zu Mainz besorgt
werden. Dieser wird die Zustellung der in Rheinhessen ausgefertigten
Gerichtsurkunden mittelst directer Correspondenz mit den auswärtigen Gerichtsbehörden ¬
bewirken, dagegen werden die für die Einwohner der Provinz ¬
Rheinhessen bestimmten, von ausländischen Behörden herrührenden
gerichtlichen Urkunden in Zukunft an den großherz. hessischen Generalstaatsprokurator ¬
zu Mainz zu übersenden sein. Für die Provinzen Starkenburg
und Oberhessen werden die großherz. Hofgerichte zu Darmstadt und Giessen ¬
auch künftig das Zustellungsgeschäft besorgen.
IV. Stadtgericht zu Frankfurt.
Hofdecret, 9. November 1822, an alle Apellationsgerichte.
Die Hofkanzlei ist mit der H. H. Stkz. übereingekommen, daß die
österr. Behörden und Aemter ihre Ersuchschreiben an das Stadtgericht
der freien Stadt Frankfurt am Main, an den dortigen k. k. Ministerpräsidenten ¬
zu übersenden haben, der solche sodann der Behörde übergeben ¬
wird.
V. Polen.
Erlaß des böhm. Appellationsgerichtes, 2. August 1830, Z. 11743.
Den sämmtlichen Gerichtsbehörden wird zu ihrem Benehmen bei
Correspondenzen mit den Gerichtsbehörden des Königreichs Polen in Justizgeschäften ¬
in Folge eines von dem Gubernium mitgetheilten Schreibens ¬
des k. k. österr. Generalconsulats in Warschau Nachstehendes bekannt ¬
gemacht: Im ganzen Königreiche Polen, welches aus acht Wojwodschaften ¬
besteht, ist in der Civil= und Criminaljurisdiction kein Unterschied ¬
zwischen Adeligen und Bürgern. Alle Bewohner des Reichs
gehören unter ein Forum, und dieses ist in der ersten Instanz das Civiltribunak, ¬
deren es acht, nämlich in jeder Wojwodschaft eines gibt, mit
Ausnahme der Augustower Wojwodschaft, in welcher wegen weiter Entlegenheit ¬
der Ortschaften zwei Abtheilungen des Tribunals angeordnet
sind. Die Standorte dieser Tribunale sind folgende:
Für die Krakauer
Wojwodschaft die Stadt
Kielce,
„ „ Sandomirer
Radom,
1 1/
„ „ Kalischer
Kalisch
1/
//
//
„ „ Plotzker
Plotzk,
//
„ „ Masovische
„ „ Warschau,
//
„ „ Podlachische
„ Siedlce,
1
1
„ „ Lubliner
„ Lublin.
1/
Für die Augustower Wojwodschaft sind, wie oben gesagt, zwei Ab¬