Metadata : ¬Die Provinzialrechte der Fürstenthümer Paderborn und Corvey in Westphalen nebst ihrer rechtsgeschichtlichen Entwicklung und Begründung (1)

Erster  Abschn.  Meierrecht  und  Dienste.
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hinzugekommenen  Rottländereien  beweglich  und  theilbar  waren,  läßt
sich  nicht  aus  der  Urkunde  erkennen.  In  alter  Zeit  war  es  so,
und  in  manchen  Paderbornschen  Dörfern  hat  sich  auch  diese  Einrichtung ¬
  erhalten,  so  daß  die  Kötergüter  einen  geschlossenen  Complexus ¬
  bilden,  und  nur  kleiner  sind,  als  die  Meiergüter.  Wenn
aber  die  Köter,  ohne  Ausnahme,  halb  so  hoch  als  die  Meier,  angeschlagen ¬
  werden,  so  mußte  allerdings  der  Zustand  noch  ganz
anders  seyn,  als  gegenwärtig.  Die  Ländereien  mußten  sich  zu
kleineren  eine  Ackerwirthschaft  ausmachenden  Gütern  gebildet  haben, ¬
  deren  Untheilbarkeit  die  Bauern  aufrecht  erhielten,  weil  eine
Theilung  nur  zum  Ruin  der  ganzen  Familie  gereichte.  Jetzt  wird
oft  noch  eine  einzelne  Morge  in  vier  Theile  getheilt,  und  der
Kartoffelbau  schützt  zwar  viele  armselige  Besitzer  einiger  zerrissener
Stücke  Land  vor  Hungersnoth,  sie  gereichen  deshalb  aber  doch
nicht  minder,  in  stets  anwachsender  Uebervölkerung,  den  Dörfern
zur  Last  und  zum  Verderben.  —  Hie  und  da  haben  sich  hinsichtlich ¬
  der  Abgaben  besondere  Verhältnisse  gebildet,  die  das  Herkommen ¬
  erhält.
Verschiedene  Einwohner  aus  Löwendorf,  Bremerberg, ¬
  und  Hohenhaus  entrichten  für  Ländereien,  auf  der
sogenannten  Schlomerei  und  Kassendiek,  Fuͤrstenauer  Feldmark  belegen, ¬
  einen  jährlichen  Zins  an  Geld,  nebst  einem  jährlichen  Weinkauf ¬
  von  8  Gr.  von  der  Morge.  Wahrscheinlich  sind  es  Rottländereien. ¬
  —  Von  9  Einwohnern  aus  Drenke  wird  eine  Metzenheuer ¬
  an  Roggen  und  Hafer,  und  zwar  1  Metze  von  der  Morge,
entrichtet.  Diese  Ländereien  liegen  an  der  Grenze  der  Feldmark
des  Dorfes,  besonders  in  einem  Felde,  das  Eitelsen  heißt,  und
vielleicht  ehemals  eine  Villa  war.  Die  Länder  sind  schlecht,  und
daher  die  Abgaben  gering.  Es  werden  z.  B.  von  einem  Stück
von  17  Morgen  4  Scheffel  Roggen  und  4  Scheffel  Hafer  jährlich ¬
  nach  Corvey  geliefert.  —  In  Bruchhausen  wird  vom  Köterland ¬
  eine  umstandige  Heuer  entrichtet,  nämlich  von  der  Morge
1  Scheffel  derjenigen  Frucht,  die  darauf  gewachsen  ist.  Am  sogenannten ¬
  Windelstein  daselbst  werden  von  jeder  Morge  jährlich ¬
  2  Gr.  bezahlt;  daneben  der  Zehnte.  Gewiß  ist  es  überwiesenes ¬
  Rottland.
Jeder  Meier,  welcher  unter  irgend  einem  Titel
§.  7.
das  Gut  antritt,  ist  schuldig,  sich  vom  Gutsherrn  bemeiern =
  zu  lassen,  und  einen  schriftlichen  Meierbrie
zu  empfangen.  Er  ist  zu  dem  Ende  verpflichtet,  ein
Verzeichniß  sämmtlicher  Parcelen  des  Meierguts  zu  überreichen, ¬
  welches  in  der  Regel  mit  in  den  Meierbrief  auf¬
            
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